Ein aufsehenerregender Prozess um einen Ukrainer, der nach seiner Festnahme in Wien einen Schlaganfall erlitten hatte, endete nun am Montag (31.8.) am Wiener Landl. Alle vier angeklagten Beamten wurden freigesprochen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.
"Das Gericht hat das Verfahren außerordentlich gut geführt. Doch die Schuld der Angeklagten konnte nicht nachgewiesen werden", so Star-Verteidigerin Astrid Wagner zu "Heute". Sie vertrat in dem Verfahren einen angeklagten Polizisten.
Ausgangspunkt der Causa war eine Demonstration am 9. Mai 2024 am Wiener Schwarzenbergplatz. Dort standen sich Russen und Ukrainer gegenüber, die Stimmung war aufgeheizt. Ein Ukrainer soll einen Polizisten an der Einsatzweste gepackt haben, wurde daraufhin festgenommen.
Später soll der Mann einen Schlaganfall erlitten haben. Laut Anklage machte er in seiner Zelle wiederholt auf gesundheitliche Probleme aufmerksam, betätigte den Notfallknopf. Die Anklage ging davon aus, dass er dennoch keine entsprechende Hilfe bekommen habe.
Vier Beamte mussten sich deshalb jetzt im Sommer vor Gericht verantworten. Jenem Beamten, der den Ukrainer festgenommen hatte, wurde fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Drei weitere Angeklagte mussten sich unter anderem wegen Quälens und Vernachlässigens eines Gefangenen verantworten. Dem Polizeijuristen wurde zudem Missbrauch der Amtsgewalt angelastet. Alle vier hatten sich schon beim ersten Termin im Juli vor Gericht "nicht schuldig" bekannt.
Anwältin Wagner hatte die Vorwürfe gegen ihren Mandanten bereits damals zurückgewiesen. Der Polizeijurist sei seit Jahrzehnten im Polizeidienst und habe stets pflichtbewusst gehandelt. Der Ukrainer sei alkoholisiert gewesen.
Der Gerichtsmediziner konnte nicht genau feststellen, was den Schlaganfall ausgelöst hatte, die Symptome des Patienten wurden unterschiedlich geschildert. Die Erinnerung des Mannes war angeblich stark getrübt. Insgesamt gab es in dem Verfahren zu viele Widersprüche. Vor Gericht setzte es deshalb am Montag vier noch nicht rechtskräftige Freisprüche.