Für eine Frau Mitte 30 wurde eine ohnehin belastende Situation zur Zerreißprobe: Eine reaktive Depression und eine neurologische Erkrankung setzen ihr stark zu. Um wieder auf die Beine zu kommen, brauchte sie vor allem eines – Zeit. Doch genau in dieser Phase traf sie ein harter Schlag.
Zunächst erhält die Wienerin Rehabilitationsgeld, das ihre Existenz sichern soll. Doch plötzlich entzog die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) diese Leistung – für die Betroffene ein massiver Einschnitt.
In ihrer Not versuchte die Frau zunächst selbst, sich juristisch dagegen zu wehren. Doch der Kampf gegen die Behörde überforderte sie gesundheitlich. Schließlich wandte sie sich an die Arbeiterkammer Wien, die ihre Vertretung übernahm.
Im Zuge des Gerichtsverfahrens zeigte sich: Der Entzug des Rehabilitationsgeldes war nicht gerechtfertigt. Medizinische Gutachter bestätigen, dass sich der Zustand der Frau noch nicht ausreichend verbessert habe und sie weiterhin Zeit zur Genesung benötigen würde.
Zweite gute Nachricht: Die Gutachter sahen auch die Chance, dass die Wienerin künftig wieder arbeitsfähig sein kann. Am Ende bekam die Frau Recht – und auch ihr Rehabilitationsgeld zurück.
"Gerade bei schweren psychischen und neurologischen Erkrankungen ist finanzieller Druck das Letzte, was Betroffene für ihre Genesung brauchen", erklärt Max Weh von der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien gegenüber "Heute".