Auf der Wiener Ringstraße und in der Innenstadt sind sie kaum noch zu übersehen: elektrisch betriebene Fahrzeuge im Oldtimer-Look. Ihre Zahl ist laut Wiener Wirtschaftskammer in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Jetzt sorgt vor allem ihre rechtliche Sonderstellung für Kritik, wie der "ORF" berichtet.
Eine Zählung der Wirtschaftskammer ergab demnach fast 260 E-"Oldtimer" in der Wiener Innenstadt. Das seien rund viermal so viele wie noch vor drei Jahren. Der entscheidende Punkt: Die Fahrzeuge erreichen bauartbedingt höchstens zehn Kilometer pro Stunde und gelten deshalb rechtlich als Fuhrwerke – und nicht als Kraftfahrzeuge.
Damit fallen mehrere Vorschriften weg, die für Autos oder Busse gelten. So dürfen bereits 16-Jährige die Fahrzeuge ohne Führerschein steuern. Zudem gilt eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille. "Das Problem ist, dass diese Fahrzeuge von einer 16-Jährigen ohne Führerschein gelenkt werden dürfen, dass die Fahrzeuge kein Kennzeichen haben, dass sie nicht versichert sind", kritisiert Ludwig Richard, Obmann der Wiener Autobusunternehmen.
Besonders problematisch findet Richard den Unterschied zu den Vorschriften für andere Verkehrsteilnehmer. Ein 16-Jähriger könne nach geltender Rechtslage zwei Bier trinken und danach mit zwölf nicht angeschnallten Touristen sowie dem Handy am Ohr über den Ring fahren, schilderte er. "Das ist Wahnsinn, wenn man vergleicht, welche strengen Auflagen für Autolenker und ganz besonders Buslenker gelten."
Die Wiener Fachgruppe der Autobusunternehmen fordert deshalb strengere Vorgaben. Für die E-"Oldtimer" sollen demnach künftig Regeln gelten, wie sie auch für andere Kraftfahrzeuge vorgesehen sind.
Gefordert werden unter anderem eine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht sowie entsprechende Führerscheine. Volljährige Lenker sollen einen B-Führerschein benötigen, bei der Beförderung von mehr als acht Fahrgästen soll ein D-Führerschein vorgeschrieben sein.
Auch beim Gewerberecht soll nachgeschärft werden. Derzeit kann die Beförderung mit solchen Fahrzeugen als freies Gewerbe angemeldet werden. Künftig soll laut Forderung eine gewerberechtliche Konzession samt Nachweis der fachlichen Eignung notwendig sein. Dafür müssten sowohl das Kraftfahrgesetz als auch die Gewerbeordnung geändert werden.
Unterstützung für strengere Vorgaben kommt auch aus der Inneren Stadt. Die Bezirksvorstehung hat sich bereits für schärfere Regeln für E-"Oldtimer" sowie Fahrradtaxis, die sogenannten "Faxis", ausgesprochen.
Als Grund werden unter anderem Auswirkungen auf den Verkehr genannt: Die Fahrzeuge würden im innerstädtischen Bereich regelmäßig Behinderungen und Staus verursachen.