Es gab Treffen vor Tat

Schüsse in Lokal – Kampfsportler (33) kam ums Leben

Schon am Tag vor den tödlichen Schüssen im Wiener Lokal "Liman" ging es heiß her. Das tschetschenische Schussopfer (33) wurde bereits beerdigt.
11.11.2025, 20:44
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Brisante Details zu den Todesschüssen in Wien-Ottakring: Am 5. November, nur einen Tag vor der Schießerei in Wien-Ottakring, gab es bereits Absprachen zwischen dem mutmaßlichen Täter und dem Sohn des schwer verletzten zweiten Opfers (55).

Der rund 30-Jährige bestand laut derzeitigem Ermittlungsstand darauf, sich mit dem türkischen Taxiunternehmer zu treffen – um die Streitigkeiten um einen Schweizer Kredit über 25.000 Euro endgültig zu regeln und alle offenen Rechnungen zu begleichen.

Bereits vor der Eskalation im Kebap-Lokal habe der Sohn des Schwerverletzten den Schützen Ferdi B. regelrecht unter Druck gesetzt, er solle endlich seine Schulden zurückzahlen. Nur so kam es zum folgenschweren Treffen im "Liman". Das endete jedoch nicht mit einer Einigung, sondern bekanntlich mit lebensgefährlichen Verletzungen und einem Toten (33).

Opfer wollte Treffen

Der Vater des Initiators des Treffens wurde in der Bauchgegend lebensgefährlich verletzt, erlitt eine Dünndarm- und eine Knochenverletzung. Ein weiterer Anwesender wurde ebenfalls getroffen, konnte nahezu unverletzt entkommen – er könnte eine schusssichere Weste getragen haben. Beim tödlich verletzten Schussopfer handelt es sich um den Tschetschenen Vakhab (33), der bereits in Wien beerdigt wurde.

Fahndung nach Täter läuft

Angehörige trauerten tränenreich um den breit gebauten Kampfsportler, der für viele Junge in der Szene als Vorbild galt. Rufe nach Rache wurden von den Ältesten in der Community laut "Heute"-Infos entschieden zurückgedrängt. Beamte müssten ihre Arbeit machen und den Täter finden. "Es wird mit Hochdruck nach dem mutmaßlichen Schützen gefahndet", versicherte die Polizei gegenüber "Heute".

Zwei vermeintliche Komplizen haben sich bereits gestellt, es fanden mehrere Hausdurchsuchungen statt, ein europäischer Haftbefehl wurde erlassen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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