Rund 9.500 Euro kostete die elftägige Hochzeitsreise nach Sansibar, die eine 24-jährige Frau mit ihrem Verlobten geplant hatte. Doch die Flitterwochen fielen leider ins Wasser – da die junge Wienerin schon vor dem Urlaub schwanger wurde. Über das Reisebüro hatte sie zwar eine Versicherung abgeschlossen, die genau in solchen Fällen einspringen sollte. Doch plötzlich wollte keiner zahlen.
Denn laut dem Reisebüro hätte die Frau innerhalb von drei Tagen nach der Buchung Bescheid geben müssen, dann wäre auch die Schwangerschaft von der Versicherung gedeckt gewesen Die 750 Euro teure Versicherung schloss sie laut "Die Presse"-Rechtspanorama aber erst fünf Tage später ab – nach Rücksprache mit einer Mitarbeiterin, die angeblich meinte, das sei kein Problem.
Tatsächlich gab es eine versteckte Drei-Tages-Frist – aber die wurde der Frau nicht erklärt. Für die stornierte Reise verlangte das Büro rund 6.200 Euro Rücktrittsgebühr. Die Frau klagte, schon die ersten Instanzen gaben ihr recht.
Jetzt entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) endgültig: Die Kundin muss nicht extra erwähnen, dass eine Schwangerschaft abgesichert werden soll. Schon allein aufgrund ihres Alters und Geschlechts hätte dem Reisebüro klar sein müssen, dass eine Schwangerschaft ein realistisches Risiko darstellt. Weil man sie nicht rechtzeitig über die Frist informierte, muss das Reisebüro jetzt zahlen.
Die Rücktrittsgebühr von 6.200 Euro muss nun das Reisebüro übernehmen – es sei für das Reisebüro erkennbar gewesen, dass die Frau schwanger werden könnte, so der OGH. Die geplante Sansibar-Reise fiel leider ins Wasser.