Beauty-Drama, die Zweite: Am Donnerstag ging der Prozess gegen die mutmaßliche Botox-Betrügerin in Wels in die heiße Phase. Die 43-jährige Russin sitzt wegen Kurpfuscherei, Betrugs, Urkundenfälschung und fahrlässiger Körperverletzung auf der Anklagebank – und streitet alles ab.
Wie berichtet, soll die Beschuldigte drei Jahre lang in ganz Österreich ästhetische Behandlungen durchgeführt haben – und das laut Anklage ohne die entsprechende Ausbildung. Der springende Punkt: Die 43-Jährige beharrt darauf, sehr wohl ein Diplom zu haben – sie bekannte sich nicht schuldig.
Zwischen November 2021 und Juli 2024 soll sie Kundinnen mit Botox, Hyaluron und Fett-weg-Spritzen behandelt haben. Preis pro Beauty-Paket: 150 bis 250 Euro. Offiziell bekannt sind aktuell neun ihrer Patientinnen.
Aufgekommen war der mutmaßliche Betrug wegen einer fehlerhaften Behandlung. Eine Frau ließ sich von der 43-Jährigen Botox spritzen – bekam dann aber Falten über der Augenbraue. Sie zeigte die Russin an und brachte die Ermittlungen ins Rollen.
Doch die 43-Jährige bleibt dabei: "Von 1998 bis 2004 habe ich Heilkunde studiert", betonte sie am Donnerstag laut Bericht der "OÖN". Aus Zeitgründen und wegen mangelnder Deutschkenntnisse habe sie sich das auch nach über 20 Jahren in Österreich aber nie anerkennen lassen.
In der Corona-Zeit habe sie dann in einer Wiener Praxis angefangen, dafür hätte sie von der Ärztekammer eine entsprechende Bestätigung bekommen, erklärte ihr Anwalt. Und der legte dem Gericht am Donnerstag sogar ein Diplom von der Uni in Moskau vor. Samt Anlage der abgelegten Prüfungen.
Brisant: Ein Sachverständiger hatte die Urkunde schon vorab geprüft. Er kam zu dem Schluss, dass das Diplom nicht echt ist. Es sei "nicht nachvollziehbar von autorisierter Stelle ausgestellt" worden. Sprich: Es hätte von jedem kommen können. Darauf schließt der Gutachter unter anderem deshalb, weil kein dokumentenechtes Sicherheitspapier mit Wasserstempel verwendet wurde.
Im Laufe des Nachmittags sollen im Prozess noch zwölf Zeugen angehört werden. Ob es heute überhaupt zu einem Urteil kommt, ist unklar. Im Fall einer Verurteilung droht der 43-Jährigen jedenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.