Christine T. fragt: "Ich bin seit kurzem schwanger. Muss ich das bei einer Bewerbung bekanntgeben?" Die AK klärt auf.
"Fragen nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft müssen Sie bei einer Bewerbung nicht beantworten. Sie können sogar wahrheitswidrig antworten, da derartige Fragen diskriminierend sind. Während der Probezeit oder einer Befristung ist es ratsam, die Schwangerschaft nicht voreilig zu melden", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
"Nach der Probezeit bzw. ohne Befristung sollten Sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden, sobald Sie davon erfahren. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Sie nämlich laut Mutterschutzgesetz besondere Schutzbestimmungen. Eine spätere Bekanntgabe hat jedoch keine rechtlichen Konsequenzen für Sie", heißt es weiter.
"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000