Hilfe für Schulkinder

Schwechat zahlt Familien 100 Euro zum Schulstart

Zum Schulstart unterstützt die Stadt Familien mit geringerem Einkommen mit einer Finanzspritze.
Victoria Carina  Frühwirth
22.08.2026, 17:00
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Schultasche, Hefte, Stifte und weiteres Schulmaterial geht ordentlich ins Geld. Gerade vor dem Start in einen neuen Schulabschnitt kommen für Familien schnell Kosten von mehr als 100 Euro zusammen. Die Stadt Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) greift deshalb auch 2026 einkommensschwächeren Haushalten unter die Arme.

100 Euro für Schulstart geschenkt

Die Schulstartbeihilfe beträgt einmalig 100 Euro und wird für jeden neuen Schultyp gewährt. Anspruch besteht, wenn ein Kind im aktuellen Schuljahr erstmals die erste Klasse einer Volksschule, einer Mittelschule, eines Gymnasiums, der Allgemeinen Sonderschule oder eine Vorschulklasse in Schwechat besucht.

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Damit gibt es die Unterstützung nicht nur beim allerersten Schuleintritt. Auch beim Wechsel in einen neuen Schultyp können Familien die 100 Euro erhalten.

Diese Einkommensgrenzen gelten

"Der Schulstart ist für Kinder ein aufregender neuer Lebensabschnitt, bringt für Familien aber auch viele zusätzliche Ausgaben mit sich", erklärt Bürgermeisterin Karin Baier (SPÖ). Mit der Beihilfe wolle die Stadt dort helfen, wo die Kosten besonders ins Gewicht fallen. "Bildung und ein guter Start ins Schulleben dürfen keine Frage des Einkommens sein."

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Voraussetzung für die Beihilfe ist, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Schwechat besteht. Außerdem darf das monatliche Nettofamilieneinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Für 2026 gelten folgende Höchstbeträge:

  • Einpersonenhaushalt: 1.827 Euro
  • 1 erwachsene Person + 1 Kind: 2.375 Euro
  • 1 erwachsene Person + 2 Kinder: 2.923 Euro
  • 1 erwachsene Person + 3 Kinder: 3.471 Euro
  • 2 erwachsene Personen: 2.741 Euro
  • 2 erwachsene Personen + 1 Kind: 3.289 Euro
  • 2 erwachsene Personen + 2 Kinder: 3.837 Euro
  • 2 erwachsene Personen + 3 Kinder: 4.385 Euro

Als erwachsene Person zählt dabei jedes Haushaltsmitglied ab 14 Jahren. Die Einkommensgrenzen entsprechen dem Stand Juli 2026.

Antrag erst nach Schulbeginn

Wichtig für Eltern: Die 100 Euro können nicht schon vor dem ersten Schultag beantragt werden. Ein Antrag auf die Schulstartbeihilfe ist erst nach dem tatsächlichen Schulbeginn möglich.

Für Familien heißt das: Rechnungen für Schultasche, Hefte und Co. bleiben zwar nicht aus – 100 Euro davon übernimmt bei erfüllten Voraussetzungen aber die Stadt.

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