Durch die nunmehrige Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts des Vorarlberger Landesvolksanwalts kam ein Fall aus dem Mai 2024 ans Licht. Damals suchte ein Österreicher mit türkischem Migrationshintergrund Abkühlung im Dornbirner Stadtbad.
Sein dafür gewähltes Outfit – eine knielange Badehose – dürfte einem Mitarbeiter allerdings gar nicht gefallen haben. Laut dem Bericht soll der Angestellte den Mann kurzerhand zum Verlassen des Schwimmbads aufgefordert haben.
Als der Austro-Türke nach dem Grund für den Verweis fragte, begründete der Mitarbeiter seine Entscheidung damit, dass eine Regel des Stadtbads knielange Badehosen verbiete. "Bei uns muss die Badehose kurz sein", soll er gesagt haben. Zudem soll auch der Satz: "Ich weiß nicht, wie es in eurem Land ist, aber bei uns ist es nicht so", gefallen sein.
Der in Ungnade gefallene Badegast beteuerte daraufhin, dass er nicht mehr ins Wasser gehen werde und lediglich noch aus Aufsichtsgründen im Schwimmbad verweilen wolle. Doch der Angestellte zeigte kein Erbarmen.
Ganz wollte der Badegast jedoch nicht aufgeben. Er begab sich in eine Umkleidekabine und zog sich die Badehose aus, um dem Mitarbeiter zu zeigen, dass es sich bei dem Objekt der Meinungsverschiedenheit um einen typischen Badebekleidungsstoff handle. Auch diese Bemühungen trugen keine Früchte.
Der Angestellte beharrte auf seinem Standpunkt, eine offizielle Regelung zur erlaubten Länge einer Badehose konnte er allerdings nicht vorlegen. Der Mitarbeiter habe gemeint, dass dies von seinem Vorgesetzten so vorgeschrieben wurde. Als der Badegast daraufhin ein Gespräch mit diesem verlangt hatte, wurde ihm dies verwehrt. Schlussendlich musste der Mann das Stadtbad verlassen.
Der verwiesene Badegast habe das Stadtbad nach dem Vorfall kontaktiert und um eine Klärung des Sachverhalts gebeten. Eine Rückmeldung sei lediglich mit dem Hinweis, dass die Angelegenheit besprochen worden sei, getätigt worden. Diese Antwort hatte den Mann nicht zufriedengestellt.
Da er sich diskriminiert fühlte, wandte sich der Austro-Türke an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, Regionalbüro Tirol, Salzburg und Vorarlberg. Diese hatte den Sachverhalt aufgenommen und rechtlich umfassend überprüft.
In weiterer Folge richtete man sich mit einem Interventionsschreiben an das Stadtbad und ersuchte um eine Stellungnahme zum Vorfall. Schlussendlich konnte zwischen dem Bad und dem Mann eine Einigung erzeilt werden.
"Gemäß dem unterzeichneten Vergleich erhielt der Beschwerdeführer eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung", hieß es in dem Bericht des Vorarlberger Landesvolksanwalts.