Die slowakische Regierung will gleichgeschlechtliche Ehen oder Lebenspartnerschaften, die im EU-Ausland geschlossen wurden, nicht anerkennen. Die slowakische Verfassung definiere "die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau", erklärte Innenminister Matus Sutaj Estok am Freitag in einem Video, das er in sozialen Netzwerken veröffentlicht hat.
Daran ändere auch nichts, dass die Verbindung "gemäß der Rechtsordnung eines anderen Landes wirksam geschlossen wurde". "Wenn jemand eine solch grundlegende Änderung wünscht, führt der einzige Weg über eine Verfassungsänderung, nicht über deren Umgehung oder durch offizielle Formulare und Dokumente aus dem Ausland", sagte Sutaj Estok weiter.
Er findet, das Familienrecht in der Slowakei solle so bleiben, "wie das seit Jahrhunderten der Fall ist". Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im November 2025 entschieden, dass ein EU-Land eine in einem anderen EU-Staat geschlossene Ehe anerkennen muss. Konkret ging es um einen Polen und einen Deutschpolen, die 2018 in Deutschland geheiratet haben.
Sie wollten nach Polen ziehen und haben die Umschreibung ihrer Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister beantragt. Die polnischen Behörden haben das aber verweigert. Im März hat das Oberste Verwaltungsgericht in Polen entschieden, dass in einem anderen EU-Staat geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt werden müssen.
Der EuGH hat damals geurteilt, die Nicht-Anerkennung der Ehe habe gegen Rechte des Paares verstoßen, nämlich gegen das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht und das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
In der Slowakei hat ein schwules Paar nach seiner Heirat in Österreich versucht, sich ins slowakische Register eintragen zu lassen – ohne Erfolg. Die beiden Männer haben nun angekündigt, "gegen das rechtswidrige Gebaren" vorzugehen. Sie bitten andere homosexuelle Paare, das Land nicht zu verlassen, weil "wir den Einschüchterungen die Stirn bieten" müssen.
Ministerpräsident Robert Fico hat bei einem Besuch in einem Standesamt im Juni erklärt, dass die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nach slowakischem Recht nicht möglich sei.