Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten in Österreich bisher zusätzlich zur Grundversorgung Familienbeihilfe - unabhängig davon, ob sie arbeiten oder nicht.
Derzeit leben bei uns rund 12.000 anspruchsberechtigte ukrainische Eltern, die für etwa 18.000 Kinder Familienbeihilfe beziehen. Den Staat kostet das pro Monat drei Millionen Euro.
Dieses Gesetz läuft am 31. Oktober aus - und die Nachfolgeregelung steht nun: Ab November bekommen Ukrainerinnen und Ukrainer nur mehr Familienleistungen, wenn sie arbeiten oder beim AMS gemeldet sind.
Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) stellt klar: „Ukrainerinnen und Ukrainer bekommen seit Beginn des Angriffskriegs Schutz in Österreich. Das steht außer Frage und dazu bekennen wir uns auch weiterhin. Gleichzeitig ist heute mehr denn je klar, dass Österreich weniger ausgeben muss. Das merken wir alle. Das trifft alle Bereiche. Das bedeutet eben auch, dass wir bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorgehen müssen."
„Wer arbeiten kann und darf, soll auch arbeiten. Zu hohe Leistungen dürfen hier nicht im Weg stehen.“Claudia PlakolmFamilien- und Integrationsministerin (ÖVP)
Die Familienbeihilfe wird, wie gesagt, zusätzlich zur Grundversorgung ausbezahlt. Die Grundversorgung steht weiterhin allen Vertriebenen offen. "Was Vertriebenen aber eben auch offen steht, ist der Arbeitsmarkt in Österreich", betont Plakolm: "Wer bei uns lebt, muss Deutsch lernen, arbeiten und sich an unsere Werte halten. Wer arbeiten kann und darf, soll auch arbeiten. Zu hohe Leistungen dürfen hier nicht im Weg stehen."
Wichtig sei eben, bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorzugehen, so Plakolm gegenüber "Heute": "Wer braucht welche Unterstützung wirklich und von wem dürfen wir auch verlangen, einen Beitrag zu leisten." Für die aus der Ukraine zu uns geflüchteten Menschen bedeute das, "dass es in Zukunft Familienleistungen nur dann gibt, wenn sie auch arbeiten oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen".