Schummeln im Supermarkt

Spartrick bei Erdbeeren führt zu Hausverbot und Anzeige

Wer teure Erdbeeren in billige Schalen umfüllt, riskiert mehr als Ärger an der Kassa – in Österreich drohen Anzeige und Hausverbot.
Heute Life
07.07.2026, 14:59
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Wer beim Einkauf ein paar Euro sparen will, sollte bei Erdbeeren lieber die Finger von vermeintlich cleveren Tricks lassen. Denn wer teurere Früchte in eine günstigere Schale umfüllt oder Packungen mit zusätzlichen Beeren auffüllt, riskiert in Österreich nicht nur Ärger an der Kassa – sondern im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige.

Verlockender Spar-Hack mit teuren Folgen

Gerade im Sommer greifen viele zu Erdbeeren. Doch je nach Herkunft, Qualität oder Bio-Siegel unterscheiden sich die Preise teils deutlich. Da liegt der Gedanke für manche nahe: Warum nicht die schönsten Bio-Erdbeeren in eine günstigere Packung legen? Schließlich würde das an der Kassa kaum auffallen.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Was wie ein harmloser Spar-Trick wirkt, kann allerdings rechtlich zum Problem werden. Denn gekauft wird die Ware erst an der Kassa. Entscheidend ist daher, was sich tatsächlich in der Verpackung befindet und zu welchem Preis diese ausgezeichnet ist.

Wer bewusst teurere Erdbeeren in eine günstigere Schale umfüllt oder offene Packungen mit zusätzlichen Früchten auffüllt, täuscht über den tatsächlichen Warenwert. Juristisch kann das als Betrug gewertet werden.

In Österreich drohen harte Konsequenzen

Nach österreichischem Recht ist die bewusste Falschdeklarierung von Waren alles andere als ein Kavaliersdelikt. Wer mit Vorsatz handelt und günstigere Ware vortäuscht, muss mit empfindlichen Folgen rechnen.

Möglich sind Hausverbote, Anzeigen und Geldstrafen. In besonders schweren Fällen sieht das Strafgesetz sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Handelt es sich hingegen um ein offensichtliches Versehen, bleibt es in der Praxis meist bei einer Korrektur durch das Kassenpersonal.

Auch Naschen im Markt ist kein Kavaliersdelikt

Viele unterschätzen außerdem, dass bereits das Naschen unverpackter Ware im Supermarkt rechtliche Folgen haben kann. Wer Trauben, Erdbeeren oder Kirschen vor dem Bezahlen isst, begeht rechtlich gesehen einen Diebstahl.

Auch hier gilt: Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen oder – bei entsprechend schweren Fällen – Freiheitsstrafen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 07.07.2026, 14:59
Jetzt E-Paper lesen