Wieder einmal lief der Kontakt zu radikal-islamistischen Kreisen über Social Media. Eine 33-Jährige stieß auf Instagram auf Spendenaufrufe – illustriert mit schockierenden Bildern von hungernden Kindern in den syrischen Gefangenenlagern Al Haul und Roj. Die Frau – verteidigt von Anwältin Anna Mair – fiel angeblich darauf herein, überwies von 2020 bis 2022 regelmäßig Geld über die Spendenkanäle, die laut Anklage der radikalislamischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) zugutekommen sollten. In Summe waren es mehrere Hundert Euro. In den beiden Gefangenenlagern sind insgesamt rund 90.000 Personen inhaftiert, darunter Tausende IS-Kämpfer und ihre Angehörige.
Am Dienstag (10.3.) musste sich die Wienerin am Wiener Landl wegen Terrorismusfinanzierung, Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation verantworten. Die Spendenkanäle hießen laut Anklage "Gebt aus" und "Gebt aus auf Allahs Weg". Die Überweisungen gingen angeblich an Mittelsleute in Österreich und Deutschland.
Vor Gericht beteuerte die vierfache Mutter, sie habe nicht gewusst, dass das Geld dem IS zugutekommen könnte. "Ich habe nicht daran gedacht, dass es um den IS geht. Ich habe gesehen, jemand engagiert sich. Ich wollte helfen", erklärte sie.
Vor Gericht konnte nicht belegt werden, dass die Frau bei den Überweisungen im Bewusstsein handelte, eine Terrororganisation zu unterstützen. Ihre Darstellung, sie habe lediglich Kindern in syrischen Gefangenenlagern helfen wollen, sei mit der vorhandenen Beweislage nicht zu widerlegen. Für die 33-Jährige setzte es einen Freispruch im Zweifel. Für mehr reichte die Beweislage laut Gericht nicht aus – bereits rechtskräftig!