Eine Photovoltaikanlage samt Speicher auf dem Dach, eine Luftwärmepumpe am Balkon und Klimageräte in der Wohnung: SPÖ-Politiker Andreas Schieder (57) hat seine Wiener Dachgeschoßwohnung technisch aufgerüstet.
Wie der "Kurier" berichtet, ist der Leiter der SPÖ-Delegation im EU-Parlament nun auch in einem Instagram-Video des Wiener Unternehmens "Solar Wien" zu sehen. "Wieder ein zufriedener Kunde", freut sich der Betrieb auf Instagram. Der prominente Kunde steht dabei auf dem Balkon seiner Wohnung und erzählt von seinen Erfahrungen mit der neuen Anlage.
"Wir wollten eigentlich schon länger umsteigen, wenn man so will: raus aus Gas und rein in das solare Zeitalter mit Wärmepumpe", erklärt Schieder in dem Video. Der SPÖ-Politiker zeigt sich mit der Arbeit des Unternehmens zufrieden. Er lobt die "recht schnelle Abwicklung". Auch die Lautstärke der Luftwärmepumpe sei kein Problem, davon sei "nichts zu bemerken".
Auf die Frage, ob er die Wiener Firma weiterempfehlen würde, antwortet Schieder ohne Zögern: "Absolut! Ich verrate auch ein Geheimnis: Wir haben sie schon weiterempfohlen." Doch genau diese öffentliche Empfehlung wirft Fragen auf. Darf ein Abgeordneter des EU-Parlaments in einem Video für ein privates Unternehmen auftreten?
Entscheidend ist unter anderem, ob Schieder für seinen Auftritt eine Vergütung oder Vergünstigung erhalten hat. In diesem Fall könnten Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten relevant werden.
Schieders Büro weist gegenüber dem "Kurier" allerdings zurück, dass es sich um bezahlte Werbung handle. "Es handelt sich nicht um ein Werbevideo, sondern um einen Zufriedenheitsbericht", heißt es. Schieder habe daran "als Privatperson aus Nettigkeit" mitgewirkt. Eine Vergütung oder Vergünstigung habe es nicht gegeben, auch sei nichts unterschrieben worden.
Eine Besonderheit gibt es dennoch: Das Unternehmen hat in dem Instagram-Beitrag nicht nur Schieder als Privatperson gezeigt, sondern auch seinen offiziellen Account als SPÖ-Delegationsleiter verlinkt.
Ob dadurch zusätzliche Transparenzpflichten entstehen könnten, ist offen. Ein ähnlicher Fall beschäftigte bereits 2024 den Beraterausschuss für das Verhalten von Mitgliedern des EU-Parlaments. Damals hatte ein EU-Abgeordneter in einem Video für ein bezahltes Praktikum bei einem Unternehmen geworben. Auch er erklärte, für seine Mitwirkung kein Geld erhalten zu haben. Der Ausschuss sah darin keinen Verstoß gegen den Verhaltenskodex, empfahl dem Politiker aber, seine Erklärung der privaten Interessen zu aktualisieren.