Nach Wochen steigender Preise greift jetzt die Politik ein: Mit 2. April tritt in Österreich die neue Spritpreisbremse in Kraft. Ziel ist es, Autofahrer finanziell zu entlasten und die Inflation etwas zu dämpfen.
"Wir werden nicht verhindern können, dass die Spritpreise international weiter steigen. Aber wir können verhindern, dass die Inflation ungebremst durchrauscht. Wir senken deshalb die Spritpreise um 10 Cent je Liter und senken so die Inflation um rund einen Viertel Prozentpunktt", sagt Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP).

Möglich wird das durch Änderungen im Mineralölsteuergesetz und im Preisgesetz. Damit kann die Regierung bei starken Preissprüngen künftig befristet eingreifen. Konkret greift dieser Mechanismus, wenn die Netto-Preise für Benzin oder Diesel innerhalb von zwei Monaten um mehr als 30 Prozent steigen - genau das ist zuletzt passiert.
Die Entlastung setzt sich aus zwei Maßnahmen zusammen: Einerseits wird die Mineralölsteuer um 5 Cent pro Liter gesenkt. Andererseits werden krisenbedingte Margen entlang der gesamten Lieferkette begrenzt, wodurch weitere 5 Cent Preisnachlass entstehen sollen.
"Die befristete Senkung der Mineralölsteuer um 5 Cent hat einen dämpfenden Effekt auf die Treibstoffpreise und sorgt dafür, dass die zusätzlichen Umsatzsteuer-Einnahmen aufgrund der gestiegenen Spritpreise wieder den Autofahrern und Autofahrerinnen zu Gute kommen", so Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ).
Die neuen Regeln gelten eigentlich ab 1. April, die tatsächlichen Preissenkungen werden aber erst ab 2. April um 12 Uhr sichtbar. Ab diesem Zeitpunkt müssen betroffene Unternehmen ihre Preise entsprechend anpassen.
Überwacht wird die Umsetzung von der E-Control. Sie prüft regelmäßig Preis- und Mengendaten und gleicht diese mit internationalen Produktnotierungen ab, um sicherzustellen, dass die Entlastung auch wirklich bei den Kunden ankommt.
Allerdings kommt die Preissenkung nicht überall gleichzeitig an. Während große Tankstellenketten mit eigener Raffinerie die niedrigeren Preise sofort weitergeben müssen, kann es bei freien Tankstellen zu Verzögerungen kommen. Diese dürfen zunächst noch vorhandene Lagerbestände verkaufen, die sie zu höheren Preisen eingekauft haben.
Auch Ausnahmen sind vorgesehen: Kleine Betreiber mit bis zu 30 Tankstellen sowie Autobahntankstellen sind von der Regelung ausgenommen. Damit soll verhindert werden, dass kleinere Betriebe wirtschaftlich unter Druck geraten und die Versorgung entlang stark befahrener Strecken gesichert bleibt.