"Wer Leistung bringt, soll dafür belohnt werden!" So kündigte die Bundesregierung im Mai die neue Mitarbeiterprämie an. Konkret können damit Chefs ihre Mitarbeiter für besondere Leistungen mit bis 1.000 Euro im Jahr belohnen, und zwar lohn- bzw. einkommenssteuerfrei. Bis zu vier Millionen Arbeitnehmer könnten davon theoretisch profitieren.
Der angekündigte steuerfreie Leistungsbonus sein ein richtiger Schritt, um gezielt Anreize für individuelle Leistungen zu setzen, begrüßte auch die Industriellenvereinigung die Einführung – zumal die Prämie anders als in der Vergangenheit auch nicht mehr an Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen gebunden ist. Einen kleinen Schönheitsfehler als der Bonus allerdings.
Jetzt zeigt sich nämlich: Den gut verkauften Steuerverzicht trotz Sparpakets wird der Staat wohl locker verkraften können. Denn tatsächlich wandert ein maßgebliches Stück vom Leistungsbonus-Kuchen ins Staatssäckel. Wie viel genau und wer das zahlt, hat Bernhard Geiger, Partner bei Österreichs größtem Steuerberater, Deloitte, im Detail durchgerechnet.
Tatsächlich ist die Mitarbeiterprämie, wie auch das Wirtschaftsministerium bestätigt, zwar steuer-, allerdings nicht lohnnebenkostenbefreit. Will sich der Arbeitgeber also bei einem braven Mitarbeiter mit 1.000 Euro bedanken, muss er 1.300 Euro in die Hand nehmen. Die 300 Euro sind jene Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber abführen muss. 200 Euro entfallen auf Sozialversicherungsbeiträge, hinzu kommen laut Geiger 100 Euro in Form von Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ).
Auf den Punkt gebracht heißt das: Möchte der Arbeitgeber an seinen Mitarbeiter 1.000 Euro Brutto-Prämie ausbezahlen, kostet ihn das nicht 1.000 Euro, sondern 1.000 Euro plus 30 Prozent an Abgaben, also 1.300 Euro. Diese Rechnung gilt immer, außer die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit knapp 600 Euro im Monat wird nicht überschritten.
Allerdings muss auch der Empfänger einen Teil des Geldes an den Staat abführen. Konkret sind das 18 Prozent, die in Form von Sozialversicherungs-Dienstnehmerbeiträgen abgezwackt werden. Unterm Strich bleiben damit dem Empfänger 820 Euro netto auf dem Konto, während der Staat mit 480 Euro ebenfalls ganz gut aussteigt.
Zusätzlich birgt die Mitarbeiterprämie eine Gefahr für Arbeitgeber bei künftigen Lohnabgabenprüfungen, warnt Geiger. Dabei würde sich der Fiskus in der Regel alle fünf Jahre ansehen, ob Unternehmen richtig abgerechnet haben. Besteht der Verdacht, dass es sich bei der Auszahlung um einen sowieso alljährlich fälligen (steuerpflichten) Bonus handelt und nicht um eine einmalige (steuerbefreite) Belohnung, drohen dem betreffenden Unternehmer (sofern er nicht das Gegenteil belegen kann) Lohnsteuernachzahlungen.