Mehrere Betroffene meldeten sich mit ihren kuriosen Erfahrungen bei Ö1 – und sie haben eines gemeinsam. Von den iranischen Frauen wurde beim Standesamt verlangt, dass sie die Zustimmung des Vaters nachweisen. "Genau wegen solchen Themen emigriert man", so eine irritierte Iranerin im "Morgenjournal".
Im konkreten Fall habe die Standesbeamtin auf die empörte Mail geantwortet, dass man für die Verpartnerung davon absehen könne. In einem anderen Fall von vor zwei Jahren reichte immerhin ein formloses Schreiben des Vaters auf Persisch.
Anders bei Sara (Name geändert) vor 13 Jahren: Sie musste einen regelrechten Behördenlauf hinlegen. Die Einverständniserklärung des Vaters musste mehrfach diplomatisch beglaubigt werden. Die Trauung musste letztlich sogar verschoben werden. "Ich bin eine erwachsene Frau, aber beim Heiraten werde ich wie ein Kind behandelt", so die Doktorin auf Ö1.
Das Standesamt hat jedoch bei iranischen Staatsbürgern tatsächlich iranisches Recht zu beachten, erläutert Dr. Matthäus Uitz von der Universität Wien.
Die MA 63 spricht von einer internen Handlungsanleitung. Fehle die Zustimmung als Teil der Ehefähigkeit, könnten bei Anerkennung der Ehe im Iran Probleme auftreten. In Österreich könne die Eheschließung ungeachtet dessen stattfinden, der Hinweis habe nur "Service-Charakter".