Die Staatsanwaltschaft brachte Anklage wegen Untreue gegen Heinz Christian Strache ein, wir berichteten. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft ihm vor, versucht zu haben eine Lebensversicherungs-Leistung von 830.000 Euro einzukassieren.
Jetzt meldet sich der tief gefallene Ex-Vizekanzler zu Wort, der seinen Lebensunterhalt mittlerweile eher bescheiden als Bezirksrat (Einkommen: 578 Euro monatlich) in Floridsdorf bestreitet. "Es ist richtig, dass die Staatsanwaltschaft nach mehr als sechs Jahren intensiver Ermittlungen im sogenannten Spesenverfahren nun Anklage in einem einzigen Punkt erhoben hat. Ich weise diesen Vorwurf entschieden zurück."
Er habe sich in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt ein strafbares Verhalten zuschulden kommen lassen, betont der Ex-Blaue. "Konkret betrifft der Vorwurf eine Ablebens-, Pensions- und Risikoversicherung, die bereits im Jahr 2001 für meinen damaligen Obmannvorgänger beschlossen, abgeschlossen und anschließend – auf Antrag meines Vorgängers und mit Beschlussfassung – in zwei Phasen ordnungsgemäß auf mich als nachfolgenden Parteiobmann übertragen und weitergeführt wurde."
Diese Versicherung sei parteiintern beschlossen, vertraglich fixiert und rechtskonform vom damaligen Parteianwalt umgesetzt worden. "Ich habe niemals unzulässig über Parteigelder verfügt oder mir etwas auszahlen lassen", behauptet Strache – im Gegenteil: Er habe eine Auszahlung während meiner aktiven Obmannzeit "ausdrücklich abgelehnt und stets auf die korrekte Umsetzung des bestehenden Beschlusses bestanden."
Zahlreiche Zeugen sowie auch Chatverläufe würden das belegen, eine im Dezember 2024 eingebrachte umfassende Stellungnahme sei von der Staatsanwaltschaft nicht berücksichtigt worden, ärgert sich Strache: "Nach zwei rechtskräftigen Freisprüchen, über zwölf eingestellten Ermittlungsverfahren überrascht mich das leider nicht." Gleichwohl empfinde er es als "beinahe erleichternd", dass diese Causa nun endlich "vor einem unabhängigen Gericht verhandelt wird." Damit rücke ein rechtsstaatlicher Abschluss dieses jahrelangen Verfahrens in greifbare Nähe.
Was Strache, für den die Unschuldsvermutung gilt, viel mehr als belastend empfinden dürfte: Ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft.