Das Thema spaltet weiter das Land: Was darf man bei der Erziehung von Hunden – ist Gewalt beim Bändigen eines Tieres okay, oder dürfen nur Leckerlis als Maßnahme eingesetzt werden? Die aktuelle Diskussion nahm in Kärnten ihren Ursprung: Ein Video sorgt für einen großen Aufschrei in der Tierschützer-Szene.
In dem Film (es kursiert auf Instagram, "Heute" sah es, darf es aber nicht zeigen) ist die Stimme eines bekannten Hundetrainers zu hören. Laut Tierschützern beschreibt er gerade, wie man durch Gewalt Kontrolle über einen Hund erlangen kann: "Wenn man die seitlich erwischt in den Eingeweiden (Anm.: gemeint ist, dass man mit dem Bein gegen den Hund tritt), da kommt man auch bei einem Staffordshire Terrier, Pitbull, oder Rottweiler durch."
Später berät der Mann in einem anderen Clip, wie man einen Hund seiner Ansicht nach beruhigt: "Dem haue ich mit der flachen Hand auf den Kopf und sag 'beruhig di, reiß dich zusammen'. Dann kurz Schütteln am Kopf. Das ist wie bei Menschen, wenn sie durchdrehen. Da haust ihm eine Watsche runter, oder du leerst ihm kaltes Wasser über, damit sie normal werden."
Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt in dieser Causa. Vor einigen Tagen ging die Anzeige wegen Tierquälerei in mehreren Fällen ein – "Heute" berichtete.
Jetzt hat sich der Anwalt des beschuldigten Hundetrainers gemeldet, er übermittelte uns eine Stellungnahme des Trainers.
Wir wollen wissen, wieso in den Videos mit dem Fuß mehrmals nach einem Hund getreten wird: "Mein Mandant wendet in Notsituationen lediglich angemessene Unterdrückungsmethoden an: Es handelt sich dabei um keinen überzogenen, groben Eingriff oder willkürliche Gewalt, sondern um ein klares, situativ begrenztes Stopp, das verhindert, dass unerwünschtes, hochaggressives Hundeverhalten überhaupt in Fahrt kommt."
„Um die körperliche Unversehrtheit von Menschen und Tieren zu schützen“
Dann die Erklärung, wieso das aus Sicht des Trainers nötig sei: "Wer Maßnahmen der Nothilfe und Gefahrenabwehr bei Angriffen gefährlicher Hunde als 'Treten' oder 'Gewalt' bezeichnet, verkennt die Notwendigkeit, in lebensbedrohlichen Situationen effektiv zu intervenieren, um die körperliche Unversehrtheit von Menschen und Tieren zu schützen."
Mehr noch: Die Video-Schnipsel, die Tritte gegen Hunde zeigen, "dienten als Beispiel für Gefahrenabwehr bei konkreter Beschädigungsabsicht, nicht als Anleitung zur Grunderziehung."
Konkret, so erklärt es der Anwalt im Gespräch, ist im Video ein Hund zu sehen, der eine Woche zuvor die Tochter des Besitzers ins Gesicht gebissen habe. Der Hund sollte eingeschläfert werden, der Besitzer buchte dieses Training als Alternative.
Zur Erinnerung, "Heute" fragte bereits zuvor auch bei anderen Tiertrainern nach, was sie zu diesen Videos sagen: "Da wird draufgehaut, bis der Hund nichts mehr tut", sagte ein Kollege aus Kärnten, der nicht namentlich genannt werden will. Zur anwaltlichen Erklärung einer "Reaktion in einer Notsituation" sagt der Trainer: "Da werden solche Situationen künstlich herbeigeführt, das sind gestellte Situationen, damit man den Hund korrigieren kann."
Ob es nun tatsächlich Tierquälerei im juristischen Sinn sei, das werden bald Gerichte klären. Anwalt Robert Kerschbaumer betont, dass der Hundetrainer mehr als 100 Problemhunde "erfolgreich resozialisiert" habe, "jedes einzelne Tier hätte sonst eingeschläfert werden müssen."