Die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine sorgt erneut für Gesprächsbedarf in der Politik. Immerhin schließt Ende Februar das letzte Erstaufnahmezentrum in Wien.
Die Stadt wolle dieses nämlich nicht finanzieren und sieht die Aufgabe beim Bund, erklärt Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Der Bund sieht das naturgemäß anders und sagt, dass die Betreuung Ländersache ist.
Alleine ist Wien mit der Ansicht, aber nicht. Unterstützung kommt nun auch aus der Steiermark von der FPÖ. Laut Hannes Amesbauer liege die Zuständigkeit beim Bund. "Es gab eine außerordentliche Landesflüchtlingreferentenkonferenz im Dezember in Linz und da hat es eine Beschlussfassung gegeben", so der Freiheitliche gegenüber dem Ö1-Morgenjournal.
Und laut der Beschlussfassung haben sich alle neun Bundesländer geeinigt, dass die Zuständigkeit für die Unterbringung und Erstversorgung eine Aufgabe des Bundes ist – so lange, bis die Herkunft der Personen festgestellt werden kann. "In dieser Frage teile ich die Position von Stadtrat Hacker", stellt Amesbauer klar.
Der Bund will die Ansichten der Länder aber nicht akzeptieren. Andreas Achrainer, Geschäftsführer der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, ist der Meinung, dass die Bundesländer auch für die Erstbetreuung zuständig sind.