Die wichtigsten Fragen

Stress zu Schulstart – das müssen Eltern jetzt wissen

Am Montag geht im Osten das neue Schuljahr los. Nicht nur für Schüler, auch für Eltern ist das eine große Belastung. Alle Details im "Heute"-Ratgeber.
Newsdesk Heute
31.08.2025, 18:00
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Der Schulstart steht kurz bevor. Damit beginnt für viele Kinder, aber vor allem auch Eltern die heiße Phase zwischen Üben für das nächste Schuljahr, Schnäppchenjagd auf Hefte und Co. und der weiteren Organisation des Alltags.

"Doch wie wohl alle Eltern wissen, schützt gute Vorbereitung leider nicht vor Überraschungen. Kommen familiäre Betreuungspflichten zusätzlich zum Job dazu, wird es für berufstätige Eltern schnell schwierig, die Verantwortung unter einen Hut zu bringen“, betont Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA.

Michael Gogola ist Leiter der GPA-Bundesrechtsabteilung.
zVg

Die wichtigsten Fragen beantwortet

1
Welche Fälle von Pflegefreistellung gibt es?
"Eine Pflegefreistellung ist aus drei Gründen möglich", betont Rechtsexperte Gogola: "Etwa, weil mein Kind krank ist und nicht in den Kindergarten kann oder die Betreuungsperson zum Beispiel aufgrund einer Krankheit ausfällt und ich mein Kind selbst betreuen muss. Ist mein Kind unter zehn Jahre alt, dann kann ich die Pflegefreistellung auch nutzen, wenn ich es ins Krankenhaus begleiten muss".
2
Wann habe ich Anspruch auf weitere Pflegefreistellung?
"Doch keine Sorge: Auch wenn dieser Grundanspruch verbraucht ist, bedeutet das nicht, dass ich danach komplett auf mich alleine gestellt bin, wenn mein Kind erneut krank wird", beruhigt Gogola. "Denn bei Kindern unter 12 Jahren steht im Fall einer Erkrankung auch die erweiterte Pflegefreistellung zu, die ebenfalls eine Wochenarbeitszeit beträgt."

Achtung: Für den weiteren Anspruch braucht es einen neuen Anlass. Es können nicht durchgehend zwei Wochenarbeitszeiten aus demselben Grund in Anspruch genommen werden!
3
Was mache ich, wenn mein Anspruch auf Pflegefreistellung verbraucht ist?
Rechtsexperte Gogola nennt zwei Möglichkeiten: "Einerseits haben Beschäftigte das Recht, Urlaub zu nehmen, wenn noch offener Urlaub vorhanden ist. Andererseits empfehle ich vorher dringen zu prüfen, ob ein Dienstverhinderungsgrund vorliegt."
4
Was sind Dienstverhinderungsgründe aufgrund familiärer Pflichten?
Neben der Pflegefreistellung gibt es nämlich noch die Möglichkeit, persönliche Dienstverhinderungsgründe geltend zu machen. "Dazu gehören unter anderem familiäre Pflichten. Voraussetzung ist, dass die Dienstverhinderung ohne mein Verschulden zustande kommt und verhältnismäßig kurz andauert", erklärt Gogola.
"In der Praxis wäre das zum Beispiel der Fall, wenn die Schule unerwartet schließt oder ich einen plötzlich schwer erkrankten Angehörigen im Spital besuchen muss", so Gogola weiter.
5
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Sowohl im Fall einer Pflegefreistellung als auch eines Dienstverhinderungsgrundes muss ich meinen Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren. "Ich sollte als unbedingt mit meinem Arbeitgeber sprechen und auch bekannt geben, wie lange ich voraussichtlich fernbleiben muss", betont Michael Gogola. "Mein Chef kann auch eine Bestätigung, zum Beispiel eines Arztes verlangen. Wenn mir dadurch Kosten entstehen, muss sie der Arbeitgeber jedoch ersetzen!", so Gogola.
6
Darf ich gekündigt werden, weil ich eine Pflegefreistellung in Anspruch nehme?
Sollte eine Beschäftigte wegen der beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegefreistellung gekündigt werden, kann die Kündigung bei Gericht bekämpft werden, erklärt Rechtsexperte Gogola. Auch eine diskriminierende Auflösung in der Probezeit oder die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann aus diesem Grund bekämpft werden.
"Lässt man die Kündigung gegen sich gelten, kann alternativ Schadenersatz verlangt werden", fügt Gogola hinzu. Aber Achtung: Die Fristen für die Anfechtung sind sehr kurz. "Wende dich daher sofort an die Gewerkschaft, wenn du die Kündigung bekämpfen willst und in deinem Betrieb weiterarbeiten möchtest!", rät Gogola abschließend.

Im Detail sind die gesetzlichen Regelungen jedoch oft komplex. Michael Gogola, Leiter der Bundesrechtsabteilung der Gewerkschaft GPA beantwortet deshalb die wichtigsten Fragen zum Thema Pflegefreistellung:

{title && {title} } red, {title && {title} } 31.08.2025, 18:00
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