Mit der umstrittenen Maßnahme wollte die damalige Regierung die überfüllten ungarischen Gefängnisse entlasten. Statt ihre Haftstrafen abzusitzen, mussten die ausländischen Schlepper lediglich binnen 72 Stunden "freiwillig" das Land verlassen. Die EU-Kommission klagte dagegen und bekam am Donnerstag recht.
Laut EuGH wurden die verhängten Haftstrafen dadurch faktisch nicht vollstreckt. Eine Ausweisung samt befristetem Rückkehrverbot sei weder wirksam noch ausreichend abschreckend.
Zudem erfolgte die Freilassung automatisch, ohne die Schwere der Straftat oder die persönlichen Umstände der Verurteilten zu prüfen. Betroffen waren auch schwere Fälle von Schlepperei, etwa durch kriminelle Banden oder unter Gefährdung von Menschenleben.
Eine Geldstrafe verhängte der EuGH vorerst nicht. Ungarn muss den Rechtsverstoß allerdings beheben, andernfalls drohen weitere Verfahren und finanzielle Sanktionen.
Die ursprüngliche Regelung wurde bereits 2025 abgeschafft. Ein Schlupfloch besteht aber weiterhin: Ausländische Verdächtige können unter bestimmten Voraussetzungen einem regulären Strafverfahren entgehen, wenn sie ihre Tat gestehen, Angaben dazu machen und Ungarn binnen 72 Stunden verlassen.
Der neue ungarische Ministerpräsident Péter Magyar will auch diese Möglichkeit beseitigen. Damit soll verhindert werden, dass ausländische Schlepper einer regulären Strafverfolgung entgehen.
Ungarn liegt wegen seiner Asylpolitik seit Jahren mit der EU im Clinch. Erst 2024 verurteilte der EuGH das Land zu einer einmaligen Strafe von 200 Millionen Euro und einer weiteren Million Euro pro Tag Verzug.
Weil Budapest die Strafe nicht bezahlt hat, will die EU-Kommission das Geld von künftigen EU-Zahlungen an Ungarn abziehen.