Erstes Urteil in Österreich

Taxi-Fahrer nimmt Hund nicht mit – Tausende Euro Strafe

Ein Taxilenker verweigerte einer Epileptikerin und ihrem Assistenzhund die Fahrt. Ein Gericht sprach Mutter und Tochter nun je 1.000 Euro zu.
Österreich Heute
06.10.2026, 05:40
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Große Probleme mit dem Taxi. Eine junge Epileptikerin und ihre Mutter wollten in Wien nach Hause fahren, der Lenker nahm sie aber nicht mit. Der Grund: Sie hatten einen Assistenzhund dabei.

Der Vorfall ereignete sich im Sommer 2025 an einem Wiener Taxistand. Alice Mair und ihre Mutter Anna Mair (Namen geändert) wollten nach einem Termin möglichst rasch nach Hause. Mit dabei war Assistenzhund Kuma (Foto oben).

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Die junge Frau leidet an Epilepsie, Kuma kann sie vor bevorstehenden Anfällen warnen. Zudem gibt ihr der Assistenzhund in belastenden Situationen Sicherheit.

"Die Situation verängstigte Alice"

Laute Geräusche und emotionale Gespräche können für Alice besonders belastend sein und epileptische Anfälle auslösen. Genau deshalb wollte ihre Mutter nach dem Termin schnell mit ihr nach Hause.

"Meine Tochter war nach einem Termin erschöpft und wir wollten so schnell wie möglich nach Hause, damit sie emotional in Balance bleibt", berichtet Anna Mair, "aber durch die Weigerung des Fahrers eskalierte die Situation und verängstigte Alice. Die ganze Aufregung führte wenige Stunden später auch zu einem epileptischen Anfall."

Der Klagsverband brachte den Fall schließlich vor Gericht und klagte das Taxiunternehmen wegen Diskriminierung auf Schadenersatz. Das Unternehmen haftet demnach für das Verhalten seines Fahrers.

Gericht spricht insgesamt 2.000 Euro zu

"Die Weigerung, den Assistenzhund mitzunehmen, stellt eine unmittelbare Diskriminierung von Alice Mair aufgrund ihrer Behinderung dar, die Kuma für ihre selbstbestimmte Mobilität benötigt", erklärt Klagsverband-Juristin Lisa Schrammel.

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Auch die Mutter sei betroffen gewesen: "Sie wurde aufgrund des Naheverhältnisses zu ihrer Tochter diskriminiert, weil sie nicht gemeinsam mit dieser und dem Assistenzhund ein Taxi nehmen konnte. Außerdem belastete sie auch die psychisch schwierige Situation für ihre Tochter."

Das Gericht folgte dieser Argumentation. Das Taxiunternehmen muss Mutter und Tochter jeweils 1.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Es war eine Premiere vor Gericht: Es wurde erstmals gerichtlich klargestellt, dass bei der verweigerten Beförderung eines Assistenzhundes neben einer Verwaltungsstrafe auch Schadenersatz für die Betroffenen drohen kann.

Assistenzhunde müssen mitgenommen werden

Für Taxifahrer ist die Rechtslage klar: Taxiunternehmen sind nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz zur Beförderung von Assistenzhunden verpflichtet. Auch in der Wiener Landesbetriebsordnung ist diese Pflicht festgehalten.

Assistenzhunde sind keine gewöhnlichen Haustiere. Sie werden individuell ausgebildet, staatlich geprüft und zertifiziert und sind im Behindertenpass eingetragen.

Dazu zählen Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Sie können etwa Menschen mit eingeschränkter Mobilität unterstützen, gehörlose Menschen auf Geräusche aufmerksam machen oder bei chronischen Erkrankungen helfen.

Bei Epilepsie können entsprechend ausgebildete Hunde vor einem drohenden Krampfanfall warnen. Bei Diabetes können sie eine drohende Über- oder Unterzuckerung anzeigen.

"Ganz wichtiges Urteil"

Christine Utrata, Vorsitzende des Assistenzhunde-Vereins "Be Different Dog‘s", kennt nach eigenen Angaben viele Menschen, die bereits ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Sie hatte den Klagsverband gebeten, den Fall vor Gericht zu bringen.

"Für uns ist das ein ganz wichtiges Urteil. Assistenzhunde sind für viele Menschen mit oft auch auf den ersten Blick unsichtbaren Behinderungen wichtige Hilfsmittel für ihre Mobilität, so wie Rollstühle oder Blindenstöcke. Und es zeigt, dass man sich erfolgreich dagegen wehren kann, wenn ein Taxi wieder einmal wegen des Assistenzhundes die Fahrt verweigert."

Einen Großteil des Kostenrisikos für das Verfahren übernahm der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ). Da auch Blindenführhunde zu den Assistenzhunden zählen, ist das Urteil auch für deren Halter von Bedeutung.

BSVÖ-Präsident Markus Wolf begrüßt die Entscheidung: „Es freut mich sehr, dass hier jetzt mehr Rechtssicherheit in dieser so wichtigen Frage der Mitnahme von Assistenzhunden geschaffen wurde. Menschen mit Assistenzhunden sollen nicht auf der Straße stehen gelassen werden, sondern haben ebenso das Recht auf sichere und niederschwellige Mobilität."

red,06.10.2026, 05:40