Geschwindigkeitsbegrenzung

Tempo 30 überall – Landeshauptstadt bremst Verkehr aus

Durch das Tempolimit sollen Lärm und Schadstoffe verringern werden. Es soll wahrscheinlich im ersten Quartal 2024 in Kraft treten.

Newsdesk Heute
Tempo 30 überall – Landeshauptstadt bremst Verkehr aus
In Bregenz gilt künftig Tempo 30 auf allen öffentlichen Straßen. Ausgenommen sind nur Landesstraßen sowie Begegnungszonen.
Getty Images/iStockphoto

Bregenz tritt auf die Bremse und führt führt Tempo 30 ein. Künftig gilt auf allen öffentlichen Straßen im Stadtgebiet die neue Geschwindigkeitsbegrenzung. Ausgenommen von der Verordnung sind Landesstraßen sowie Begegnungszonen, wo schon jetzt Tempo 20 angesagt ist.

Laut SPÖ-Bürgermeister Michael Ritsch sollen durch die Maßnahme Lärm und Schadstoffe in der Voralberger Landeshauptstadt reduziert werden. Gleichzeitig erhofft man sich mehr Verkehrssicherheit, vor allem für Fußgänger und Radfahrer.

Tempo 30 kommt wohl im ersten Quartal 2024

Die notwendige Verordnung wurde am 5. Dezember vom Stadtrat beschlossen. Davor habe es ein umfassendes Ermittlungsverfahren gegeben. Der Verkehr in Bregenz nimmt seit Jahren Jahren zu. Das führe zu stärkeren Belastungen in den Wohngebieten. "Das erlaubte Tempo auf öffentlichen Straßen deutlich zu reduzieren war nur eine Frage der Zeit", erklärt der Bürgermeister. Die neue Spitzengeschwindigkeit soll voraussichtlich im ersten Quartal 2024 in Kraft treten.

"Verkehrsberuhigung durch Temporeduktion ist ein Gebot der Stunde", sagte auch Mobilitätsstadtrat Robert Pockenauer (SPÖ). Schon bisher habe man auf den meisten öffentlichen Straßen nicht schneller als 30 km/h fahren dürfen, nun mache man das Gesamtbild durch eine einheitliche Regelung stimmiger.

Wenig Änderungen erwartet

Ändern soll sich durch die neue Regel nicht viel. Schon bisher habe man auf den meisten öffentlichen Straßen nicht schneller als 30 km/h fahren dürfen, sagt SPÖ-Mobilitätsstadtrat Robert Pockenauer. Das neue Tempolimit würde die Lage nur noch vereinheitlichen, argumentiert Pockenauer.

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