"Alle Einträge" offenlegen

Terminkalender von Stocker wird Fall fürs Gericht

Ein Journalist will alle Termine von Bundeskanzler Christian Stocker sehen - nun muss sich sogar ein Gericht damit befassen.
André Wilding
19.03.2026, 10:25
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Was macht Bundeskanzler Christian Stocker eigentlich den ganzen Tag? Genau diese Frage beschäftigt laut der Tageszeitung "KURIER" aktuell die Justiz. Auslöser ist eine Anfrage an das Bundeskanzleramt, die nun vor Gericht gelandet ist.

Ein Journalist hatte verlangt, "alle Einträge" aus dem beruflichen Kalender von Kanzler Christian Stocker offenzulegen - konkret für den Zeitraum von März bis September 2025, berichtet der "KURIER" Hintergrund ist das seit 1. September geltende Informationsfreiheitsgesetz. Dieses sieht vor, dass staatliche Informationen grundsätzlich öffentlich sind.

Mehr als 1.000 Termine

Das Kanzleramt reagierte zunächst zurückhaltend. Man verwies auf mehr als 1.000 Termine und den enormen Aufwand. Statt einer vollständigen Auskunft wurden nur ausgewählte Einträge übermittelt - jeweils ein Termin pro Monat, berichtet die Tageszeitung weiter.

Damit gab sich der Journalist jedoch nicht zufrieden und zog vor das Bundesverwaltungsgericht. Dieses stellte laut "KURIER" klar: Eine pauschale Verweigerung der Auskunft ist unzulässig. Einzelne Details wie etwa der genaue Ort könnten zwar weggelassen werden, grundsätzlich müsse aber jeder Termin einzeln geprüft werden.

Kanzleramt hat nun viel Arbeit

Für das Kanzleramt bedeutet das nun viel Arbeit. Jeder einzelne Termin muss daraufhin bewertet werden, ob er veröffentlicht werden darf oder geheim bleiben muss, heißt es im Bericht der Tageszeitung.

Auch Sicherheitsfragen spielen dabei eine Rolle. Denn aus detaillierten Kalenderdaten könnte ein Bewegungsprofil erstellt werden. Ähnliche Diskussionen gab es bereits in Deutschland rund um den Kalender von Angela Merkel.

Wie es in Österreich weitergeht, ist noch offen. Im Raum steht eine mögliche Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof.

"Behörde darf nicht gelähmt werden"

Experte Hans Peter Lehofer sagt dazu im "KURIER": "Es ist klar, dass eine Behörde durch massenhafte Anfragen nicht gelähmt werden darf, und dass detaillierte Termin-Auflistungen zu einem Sicherheitsrisiko werden können."

Gleichzeitig betont er das öffentliche Interesse: "Am Ende wird es wohl am Verfassungsgerichtshof liegen, die rechtlichen Leitlinien für die Veröffentlichung zu definieren", wird der Experte in der Tageszeitung zitiert.

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