Gratis in der Wiener City zu parken, war für eine Ärztin wohl etwas zu verlockend – und brachte ihr schlussendlich viel Ärger ein. Die Medizinerin hatte ihr Auto vor einer Ordination abgestellt, obwohl sie weder ein Parkpickerl noch einen Parkschein gelöst hatte. Hinter der Windschutzscheibe lag dafür aber ein "Arzt im Dienst"-Schild. Das war illegal.
Innerhalb eines Monats war die Medizinerin laut "Presse Rechtspanorama" gleich dreimal beim illegalen Sparen von Parkgebühren erwischt worden. Einmal soll sie ihr Auto 2:20 Stunden lang, in den beiden anderen Fällen rund 20 Minuten vor der Ordination abgestellt haben. Dabei warnt die Ärztekammer für Wien ausdrücklich vor der missbräuchlichen Verwendung des Schildes zum "Abstellen des Fahrzeuges vor der Ordination während der regulären Ordinationszeiten oder vor dem Krankenhaus außerhalb eines dringenden Hilferufs".
Nicht nur nach der Straßenverkehrsordnung bekam die Frau Probleme. Auch standesrechtlich musste sie sich verantworten. Der Disziplinarrat der Ärztekammer erteilte ihr angeblich einen schriftlichen Verweis, weil sie das Ansehen der Ärzteschaft beeinträchtigt habe. Dazu kamen 1.100 Euro Kostenersatz. Doch der Verwaltungsgerichtshof griff ein, weil auf eine mündliche Verhandlung verzichtet worden war. Das hätte nicht passieren dürfen.
Im zweiten Durchgang wurde die Strafe sogar noch verschärft. Aus dem Verweis wurden 1.500 Euro. Zwar gab es diesmal eine mündliche Verhandlung, die Ärztin war dabei aber nicht persönlich anwesend. Mit deren "Entschuldigung" hätte sich das Gericht intensiver befassen müssen, kritisierte nun der erneut angerufene Verwaltungsgerichtshof. Es war nicht der einzige Fehler, deshalb wurde die Erkenntnis des Gerichts wieder aufgehoben. Nun geht der Fall ein drittes Mal zurück an den Start. Die Unschuldsvermutung gilt.