Weil sie Listenhund ist

Trotz Erstickungsgefahr – Maulkorbpflicht für "Yuki"

"Yuki" zählt als Pit Bull Terrier zu den Listenhunden. Die Hündin erbricht immer wieder, trotz Erstickungsgefahr muss sie einen Maulkorb tragen.
Christine Ziechert
29.03.2026, 14:27
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Sie ist unglaublich sanft, kinderlieb und tut angeblich keiner Fliege etwas zuleide: Trotzdem muss die elf Jahre alte "Yuki" in der Öffentlichkeit an der Leine gehen und einen Maulkorb tragen. Der Grund: Die Hunde-Seniorin ist in Wien als American Pit Bull Terrier ein sogenannter Listenhund.

2019 wurde das Wiener Tierhaltegesetz verschärft. Seitdem gilt für Listenhunde die Beißkorb- und Leinenpflicht. Nur in umzäunten Hundezonen dürfen sich die Tiere frei ohne Leine und Maulkorb bewegen. In Hundezonen ohne Zaun darf zumindest die Leine abgenommen werden. Ausgenommen von der Regelung sind nur Therapie- und Assistenz- sowie Rettungs- und Diensthunde. In anderen Bundesländern gelten wiederum andere Listen bzw. Bestimmungen.

Keine Einzelfallprüfung für "Yuki" möglich

Die damals zuständige Stadträtin Ulli Sima (SP) kündigte zudem eine Einzelfallprüfung an. Diese galt aber nur übergangsweise und auch nur für Listenhunde, die spätestens vor Ende Jänner 2019 angeschafft wurden und damals bereits älter als drei Jahre waren. Die Halter konnten die Einzelfallprüfung vor einer Kommission absolvieren, damit ihrem Hund der Beißschutz erlassen wird.

Für Bettina K. (34) und ihre elf Jahre alte "Yuki" ist diese Einzelfallprüfung nicht (mehr) möglich – trotz gesundheitlicher Probleme: "'Yuki' ist schwer verletzt und muss aufgrund von Medikamenten oft erbrechen. Dennoch wird sie gezwungen, permanent einen Maulkorb zu tragen – was bei ihr lebensgefährlich (Erstickungsgefahr) sein kann. Eine individuelle Befreiung, selbst bei nachgewiesener Friedfertigkeit, wird kategorisch abgelehnt. Wir werden jetzt auf ein Drahtmodell umsteigen, damit die Erstickungsgefahr minimiert wird", ist die 34-Jährige wütend.

"Yuki" kann laut MA 60 nicht von der Maulkorbpflicht befreit werden.
iStock/zVg

Attacke auf "Yuki" von Schäfer-Mix

"Heute" fragte den Fall bei der zuständigen MA 60 (Veterinäramt) an: "Das Wiener Tierhaltegesetz sieht vor, dass sogenannte Listenhunde, also Hunde bestimmter Rassen, in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen müssen. Eine Ausnahme von dieser Regelung sieht das Wiener Tierhaltegesetz leider nicht vor. Wir bedauern, dass wir in diesen Fällen keine Ausnahmebewilligung erteilen können", heißt es.

"Yuki" muss immer wieder erbrechen, da sie selbst vor rund zwei Jahren im Augarten (Leopoldstadt) von einem Hund attackiert wurde, seitdem Schmerzen hat und Medikamente erhält: "Ich bin mit ihr dort angeleint spazieren gegangen. Plötzlich kam aus dem Nichts ein unangeleinter Schäfer-Mix. Durch die Wucht der Attacke wurde ihr eine Achillessehne abgerissen. Die Halterin ist nach der Attacke geflüchtet. So einen Angriff habe ich noch nie erlebt", erinnert sich Bettina K.

Lange schmerzhafte Behandlung

Die Wienerin wollte Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei erstatten: "Trotz einer anwesenden Zeugin haben mir die Beamten die Aufnahme der Anzeige verweigert – mit der Begründung, dass es ja nur eine Attacke 'Hund gegen Hund' war."

Bettina K. fuhr mit "Yuki" sofort in eine Tierklinik, schmerzhafte Eingriffe waren die Folge: "Damit die Achillessehne wieder zusammenwachsen konnte, hat sie sieben Metallstangen bekommen – bis auf die Knochen. Ich musste diese drei Monate lang jeden Tag waschen und wieder einsetzen", berichtet die 34-Jährige. Alles in allem gab Bettina K. rund 3.600 Euro für die Behandlung von "Yuki" aus.

Mischlinge mit meisten Bissvorfällen

Erst vor kurzem – rund zwei Jahre nach der Attacke – wurde Bettina K. darüber informiert, dass sie auch bei der MA 60 hätte Anzeige erstatten können – jetzt ist der Bissvorfall aber verjährt: "Ich habe von der Tierschutzombudsstelle Wien erfahren, dass es kein Einzelfall ist, dass die Polizei Angriffe auf Listenhunde nicht protokollieren will. Das würde wiederum bedeuten,  dass die offiziellen Beißstatistiken der Stadt Wien falsch sind", ist die 34-Jährige überzeugt.

Laut MA 60 wurden im Jahr 2025 insgesamt 98 Bissvorfälle von Hunden bei der Strafbehörde gemeldet. Davon waren 84 durch Nicht-Listenhunde (nicht führscheinpflichtige Hunde) und nur 14 durch sogenannte "Listenhunde" (führscheinpflichtigen Hunde). Die meisten Bisse (57) stammten demnach von Mischlingen bzw. Hunden unbekannter Rasse.

Petition für Einzelfall-Prüfungen

Bettina K. kämpft nun mit einer Petition auf "Mein Aufstehn" für Härtefall-Ausnahmen und Einzelfall-Prüfungen von Listenhunden. Konkret fordert sie eine Befreiung von der Maulkorbpflicht für kranke Hunde, bei denen das Tragen nachweislich lebensgefährlich ist. Die 2018 von der Stadt Wien zugesicherte Einzelfallprüfung für Listenhunde und eine Überprüfung der Beißstatistiken unter Berücksichtigung der Dunkelziffer verweigerter Anzeigen bei Angriffen auf Listenhunde.

{title && {title} } cz, {title && {title} } 29.03.2026, 14:27
Jetzt E-Paper lesen