Zuletzt sorgte der Fall um einen staatenlosen Mann in Niederösterreich für Aufregung: Das Landesverwaltungsgericht NÖ lehnte eine Beschwerde des 26-Jährigen ab, der um den Österreich-Pass kämpft. Zuvor hatte das Land NÖ hatte dem Mann die Staatsbürgerschaft verweigert, da dieser am 7. Oktober 2023 mit einem Autokorso den Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel bejubelt hatte. Das Gericht folgte der Entscheidung des Landes NÖ – mehr dazu hier.
Nun sorgt ein Fall in Wien für Aufregung: Der in der Bundeshauptstadt lebende Syrer ist mit seinem Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft vor Gericht ebenfalls gescheitert. Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte damit auch in diesem Fall die Ablehnung durch die Behörden.
Grund dafür sind mehrere Verwaltungsübertretungen zwischen 2020 und 2024. Insgesamt wurden sieben Verstöße festgestellt, darunter Parkdelikte, Rotlichtverstoß und ein gefährliches Verhalten gegenüber Fußgängern.
Entscheidend war jedoch ein Vorfall aus dem Jahr 2022: Der Mann lenkte ein Auto alkoholisiert. Laut Gericht zählt das zu den gravierendsten Verkehrsverstößen. Dabei spielte es keine Rolle, dass der Alkoholwert nur knapp über dem Grenzwert lag. Schon eine solche Übertretung kann laut Rechtsprechung gegen eine Einbürgerung sprechen.
Ältere Verstöße aus dem Jahr 2020 – etwa Parkvergehen oder das Überfahren einer roten Ampel – wurden zwar berücksichtigt, hatten aber für sich genommen weniger Gewicht.
In Summe sah das Gericht aber ein problematisches Gesamtverhalten. Besonders die Kombination mehrerer Verstöße und die Schwere einzelner Delikte führten zur negativen Entscheidung.
Für die Staatsbürgerschaft ist entscheidend, ob jemand künftig die Gesetze einhält. Genau daran hatte das Gericht Zweifel.
Seit der Alkofahrt sind erst rund drei Jahre vergangen. Das ist laut Gericht zu wenig, um von einer stabilen positiven Entwicklung auszugehen. Zusätzlich beging der Mann 2024 erneut zwei Parkverstöße. Das wertete das Gericht als weiteres Indiz gegen ein dauerhaft gesetzestreues Verhalten.
Zwar zeigte sich der Beschwerdeführer einsichtig, relativierte seine Fehler jedoch teilweise. Das Gericht sah darin keine ausreichende Aufarbeitung seines Fehlverhaltens.
Der Mann verwies auf seine Arbeit und Integration in Österreich. Diese Aspekte konnten die negativen Faktoren laut Gericht jedoch nicht aufwiegen.
Das Gericht stützte sich auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes: Auch Verwaltungsdelikte können gegen eine Einbürgerung sprechen – selbst wenn sie fahrlässig begangen wurden. Eine Einbürgerung könnte frühestens nach längerer Wohlverhaltensphase möglich sein. Voraussetzung ist, dass keine weiteren Verstöße dazukommen.