"Systemsprenger" vor Gericht

Unbelehrbar! Richterin verzweifelt an Teenie-Bande

Ihr Oberlippenflaum ist spärlich, dennoch haben sie es faustdick hinter den Ohren: Eine Bande amtsbekannter Burschen stand nun (erneut) vor Gericht.
Christian Tomsits
29.09.2025, 20:02
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Vor ihrem 14. Geburtstag wurden sie schon zigfach straffällig, pendeln zwischen Krisenzentrum und Jugendstrafanstalt – und zeigen keinerlei Respekt vor den Behörden: Wieder einmal standen in Wien am Montag mehrere "Systemsprenger" vor Gericht. Grinsend und feixend schlurften die fünf Freunde in den Saal, mussten schon vor Prozessbeginn bestimmt zurechtgewiesen werden ("Reißen Sie sich zusammen").

Der Staatsanwältin platzte fast der Kragen, als sie die lange Liste an Straftaten – darunter Raub, Körperverletzung, Nötigung und gewerbsmäßige Einbruchsdiebstähle – aufzählte. "Sie zeigen keinerlei Reue und finden das ganze auch noch lustig", tobte sie. Mehrere Lokale und Geschäfte auf der Mariahilferstraße sollen von ihnen regelrecht verwüstet worden sein.

Den angeklagten Jackenraub, bei dem ein fremder Bursch verprügelt wurde, "erklärten" die Jugendlichen aus Syrien, dem Irak und Georgien in gebrochenem Deutsch in etwa so: "Jemand von uns –  ich kann mich nicht erinnern, wer – wollte halt Jacke haben und dann haben wir ihm Faust gegeben, weil er frech war und schlecht geredet hat."

Da von fast allen Taten Videos vorliegen, taten sich die Teenager mit dem Leugnen ziemlich schwer: Nur einer der 15-Jährigen versuchte großspurig von der Richterin "die Beweise" einzufordern. "Wir haben ihre Fingerabdrücke im Geschäft – und DNA im Fahrzeug gefunden!", polterte die bedauernswerte Jugendrichterin kopfschüttelnd.

Top-Verteidiger Andreas Schweitzer sprang ein.
Denise Auer

Selbst die Verteidiger verzweifelten fast: "Es ist unglaublich: die Straftäter werden immer jünger. Eigentlich müssten aber die Eltern auf die Anklagebank. Diese Burschen sind im Grunde genommen verlorene Seelen und glauben happy Slapping ist ein Kavaliersdelikt", ließ Andreas Schweitzer, der kurzfristig für einen erkrankten Kollegen eingesprungen war, kein gutes Haar an den Angeklagten. Er riet den Burschen zum Geständnis und wies sie zurecht: "Hände falten, Goschen halten."

Die Urteile fielen rasch und waren – anders als im Jugendstrafrecht sonst so üblich – gar nicht lasch: Der Täter fassten zwischen zwei Jahre unbedingte Haft und 9 Monaten teilbedingter Haft aus – nicht rechtskräftig. Nur ein am Raub fast Unbeteiligter fasste einen Schuldspruch ohne jede Strafe aus.

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