Nach häuslichem Unterricht

"Unendlich stolz" – 13-Jähriger darf wieder in  Schule

Nach einem jahrelangen Streit mit der Bildungsdirektion kann ein 13-Jähriger aus OÖ aufatmen: Er darf ab Herbst wieder in die Schule gehen.
Oberösterreich Heute
06.07.2026, 16:38
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Für T. (13) aus OÖ beginnt nach den Sommerferien ein neues Kapitel. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit der Bildungsdirektion ist der Jugendliche nun ordentlicher Schüler einer Mittelschule. Wie "Heute" mehrfach berichtete, wollte der Bursch nach Jahren im häuslichen Unterricht zurück in eine altersgerechte Schulstufe – jetzt ist ihm das gelungen.

"Bin unendlich stolz auf meinen Sohn"

Dem vorausgegangen war ein jahrelanger Konflikt mit der Bildungsdirektion. Diese wollte den damals 13-Jährigen nicht zu einer Einstufungsprüfung zulassen und vertrat die Ansicht, dass er wieder eine Volksschulklasse besuchen müsse. Die Familie bekämpfte diese Entscheidung erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht, das ihr zweimal recht gab.

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"Ich bin unendlich stolz auf meinen Sohn, dass er alle Einstufungsprüfungen und alle Feststellungsprüfungen ganz klar positiv geschafft hat", sagt seine Mutter Cornelia S. gegenüber "Heute". Innerhalb von nur 34 Schultagen habe der 13-Jährige 19 Prüfungen, Schularbeiten und Tests über den Stoff der sechsten und siebenten Schulstufe absolviert.

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T. kann Ferien genießen

Nach den bestandenen Prüfungen fiel der Druck von der ganzen Familie ab: "Wir haben gemeinsam gefeiert", erzählt die Mutter. Unmittelbar danach habe sich gezeigt, wie belastend die vergangenen Monate gewesen seien: "Als die ganze Spannung abgefallen ist, ist er krank geworden."

Dann kann der Jugendliche seine Ferien aber genießen. Am Wochenende feierte er mit seinen Freunden seinen Geburtstag vor. "Endlich hat er wieder Freizeit", sagt S. Am meisten freue sich T. jetzt darauf, "ganz normal in die Schule gehen zu können, ohne unnötigen Druck weiterzulernen und Zeit für seine neuen Freunde und seine Hobbys zu haben."

"Kinder an erste Stelle setzen"

Auch wenn ihr Sohn sein Ziel erreicht hat, sieht S. die Angelegenheit noch nicht als abgeschlossen. Wie berichtet brachten die Eltern bereits eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Darin wird ein möglicher Amtsmissbrauch thematisiert.

Sie appelliert an die Verantwortlichen, "Kinder und Bildung an erste Stelle zu setzen – nicht Paragrafen, Meinungen oder Politik". Behörden sollten "an ihrer Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeit arbeiten" und sich "an die Rechtsstaatlichkeit halten".

{title && {title} } red, {title && {title} } 06.07.2026, 16:38
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