In "Heute" spricht die Mutter

Bub (13) ohne Schulplatz – "Hält sich nicht an Gesetze"

Ein 13-Jähriger will zurück in die Schule – doch der Streit mit der Bildungsdirektion eskaliert weiter. Jetzt landet der Fall vor dem Höchstgericht.
Lea Strauch
13.04.2026, 03:00
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Der Fall rund um einen 13-Jährigen aus Oberösterreich geht in die nächste Runde: Der Streit zwischen Familie und der Bildungsdirektion ist weiter eskaliert – und beschäftigt nun sogar den Verwaltungsgerichtshof. Die Behörde hat in Abstimmung mit dem Bildungsministerium gegen die Entscheidung Revision eingebracht – jetzt muss das Höchstgericht klären, wie der Fall zu beurteilen ist.

Wie berichtet will der Bursch nach Jahren im häuslichen Unterricht seit geraumer Zeit zurück in die Schule. Seine Eltern versuchen schon seit 2024, ihm den Einstieg in eine altersgerechte Schulstufe zu ermöglichen. Aus Sicht der Familie und ihres Anwalts ist die rechtliche Lage eindeutig – und genau daran entzündet sich der Konflikt mit der Behörde.

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Nachweise "ignoriert und totgeschwiegen"

Die Familie betont, sich von Beginn an immer an die Vorgaben für den häuslichen Unterricht gehalten zu haben: "Wir haben das Zeugnis nach den Regeln der Bildungsdirektion erbracht", sagt die Mutter im neuerlichen Gespräch mit "Heute". Besagtes Zeugnis liegt der Redaktion auch vor.

Aus ihnen unbekannten Gründen sei das von der Bildungsdirektion "ignoriert und totgeschwiegen" worden. Ihrer Ansicht nach "geht es jetzt darum, dass sich eine Behörde nicht an Gesetze hält." In solchen Fällen sei gesetzlich klar geregelt, dass eine Einstufungsprüfung ermöglicht werden muss – trotzdem werde ihr Sohn daran gehindert, diesen Weg zu gehen.

Das Schulunterrichtsgesetz gibt hier eigentlich wenig Spielraum: Eine Einstufungsprüfung muss demnach stattfinden, wenn ein Kind kein passendes Zeugnis hat, alt genug für die angestrebte Schulstufe ist und im Schuljahr davor keine Schulstufe besucht hat, die ohnehin automatisch zum Aufstieg berechtigen würde. Die Prüfung soll klären, in welche Klasse ein Kind einsteigen kann.

Angst vor Präzedenzfall?

Genau diese Möglichkeit fordert die Familie seit mittlerweile zwei Jahren ein: "Wir wollen seit 2024, dass unser Sohn wieder in die Schule geht." Auch vor dem Bundesverwaltungsgericht bekam sie schon zweimal recht. Das Gericht stellte fest, dass der 13-Jährige im Aufnahmeverfahren zu einer Einstufungsprüfung zuzulassen gewesen wäre. Der Richter machte es deutlich: Die Entscheidung würde das Kind "in unzulässiger Weise für das Verhalten der Eltern haftbar machen" und "sein Recht auf Bildung aushöhlen".

„Natürlich ist er traurig, weil er gerne mit seinem besten Freund in die Schule gehen will.“
Mutter des 13-Jährigen

Die Mutter vermutet hinter der harten Linie der Bildungsdirektion die Angst vor einem Präzedenzfall. Sollte sich herausstellen, dass in diesem Fall falsch gehandelt wurde, könnte das aus ihrer Sicht auch Auswirkungen auf viele ähnliche Fälle in ganz Österreich haben. Von den Streitigkeiten würden die Eltern ihren Sohn zwar so gut wie möglich fernhalten, ganz spurlos geht die Situation an dem 13-Jährigen aber nicht vorbei: "Natürlich ist er traurig, weil er gerne mit seinem besten Freund in die Schule gehen will", sagt die Mutter.

Parallel zum Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof bekommt der Fall nun auch eine strafrechtliche Dimension: Die Eltern haben über ihren Anwalt eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Darin wird ein möglicher Amtsmissbrauch thematisiert. Um die Anwaltskosten stemmen zu können, hat die Familie auch schon einen Fundraiser gestartet.

"Jahrelanges rechtswidriges Verhalten"

Die Bildungsdirektion Oberösterreich bekräftigt auf "Heute"-Anfrage ihre Rechtsansicht. Man sei erstmals mit der Frage konfrontiert gewesen, "wie mit Schullaufbahnverlust aufgrund dauernder Schulverweigerung umzugehen ist". Aus Sicht der Behörde müsse die Schulpflicht entweder in einer Schule oder im häuslichen Unterricht mit Externistenprüfungen erfüllt werden. Diese Regelungen dürften nicht durch "jahrelanges rechtswidriges Verhalten" umgangen werden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes dürfte nun richtungsweisend sein: Wird die Revision abgewiesen, könnte der 13-Jährige in die Mittelschule einsteigen. Eine Einstufungsprüfung würde dann klären, in welche Klasse er kommt. Gibt der Verwaltungsgerichtshof hingegen der Bildungsdirektion recht, dürfte der 13-Jährige voraussichtlich wieder in eine Volksschulklasse eingestuft werden.

{title && {title} } Lstr, {title && {title} } 13.04.2026, 03:00
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