Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) entzog einem Mann, der seit einem schweren Arbeitsunfall im Rollstuhl sitzt, das Pflegegeld. Erst mit Hilfe der AK erhielt er die Pflegestufe 3 zugesprochen.
"Einmal mehr musste eine falsche Pflegegeldeinstufung vom Gericht korrigiert werden. Das zeigt den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf auf", stellt AK-Präsident Andreas Stangl klar.
Ein AK-Mitglied aus dem Bezirk Grieskirchen erlitt bei einem Arbeitsunfall einen Wirbelbruch. Die Folgen sind fatal: Der 40-jährige Mann hat seither Darm- und Blasenstörungen, einen künstlichen Darmausgang und ist auf den Rollstuhl angewiesen.
Mittels einer Gehhilfe kann er nur kurze Wegstrecken bewältigen. Nach einer neuerlichen Begutachtung entzog ihm die PVA dennoch das Pflegegeld. Der Mann wandte sich an die Arbeiterkammer Grieskirchen, die für ihn vor Gericht ging. Das Gericht sprach dem Mann rückwirkend Pflegegeld der Stufe 3 zu.
"Wenn Pflegegeldeinstufungen dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht entsprechen, können unsere Mitglieder und ihre Angehörigen auf die rechtliche Unterstützung der AK vertrauen. Wir prüfen Pflegegeldfälle, beraten die Betroffenen und vertreten sie vor Gericht", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.