An einem Sonntagabend Mitte März fuhr ein 21-jähriger Mann beim Zoll in Au SG über die Grenze von Österreich in die Schweiz. Der Slowake hatte in seiner Unterhose 67 gefälschte 50-Euro-Banknoten (insgesamt 3.350 Euro) versteckt. Zwei weitere 50 Euro-Noten hatte er in seinem Audi versteckt.
In seiner Unterhose hatte er zudem auch noch 18 Gramm psilocybinhaltige Pilze (Magic Mushrooms) versteckt. Weitere 28 Gramm der Pilze waren im Kofferraum. Die Pilze besaß der Mann zum Eigenkonsum.
Nur einige Stunden später, um 01.45 Uhr morgens, fuhr der 21-Jährige mit seinem Audi auf der A1 in Richtung Zürich. Zuvor hatte er diverse illegale Substanzen konsumiert, darunter Kokain, Amphetamin und weitere Drogen. Auch war er völlig übermüdet und schlief kurz vor der Raststätte Thurau ein.
Dabei geriet er mit dem Auto nach rechts und prallte bei der Ausfahrt frontal in die Leitplanke. Das Auto des Slowaken geriet ins Schleudern und krachte in die Ausfahrts- und Werbetafel der Raststätte. Durch die Kollision entstand Schaden in der Höhe von circa 18.000 Euro. Der Audi erlitt Totalschaden, der 21-Jährige blieb unverletzt.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte den 21-Jährigen Ende Juni per Strafbefehl. Der Mann wird wegen Einführen, Erwerben oder Lagern falschen Geldes, Fahren in nicht fahrfähigem Zustand sowie Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à je 107 Euro (circa 13.000 Euro). Diese muss er nur bezahlen, falls er innert zwei Jahren erneut straffällig würde. Fix bezahlen muss er aber eine Strafe von rund 1.000 Euro sowie die Verfahrenskosten von weiteren 3.000 Euro.
Die 69 falschen 50-Euro-Noten und die 46 Gramm Magic Mushrooms werden eingezogen und vernichtet.
Dem Slowaken wurde zudem von der Staatsanwaltschaft eine Frist gesetzt, dass er sein Handy auf dem Polizeiposten abholen und für den Abtransport seines völlig zerstörten Audis sorgen sollte. Bis jetzt habe dies der Beschuldigte aber noch nicht getan. Sollte er dies innert 30 Tagen nicht tun, wird sein Handy vernichtet und das Auto auf seine Kosten entsorgt.