Es sind schwere Vorwürfe, die zwei junge Frauen gegen ihren eigenen Vater erhoben haben. Jahrelang soll der vierfache Familienvater seine Töchter geschlagen und eine von ihnen auch bedroht haben.
Die beiden gingen zur Polizei und zeigten ihn an. Doch als der Fall vor dem Landesgericht Feldkirch landete, kam alles anders: Keine der vier geladenen Zeuginnen wollte aussagen.
Der 53-jährige türkische Staatsbürger aus der Kummenbergregion musste sich wegen des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung verantworten. Der Mann hat vier Kinder im Alter zwischen sieben und 23 Jahren. Laut Anklage soll er seine zweitjüngste Tochter von Februar 2022 bis August 2026 regelmäßig geohrfeigt haben. Die Schläge sollen teilweise Rötungen und Blutergüsse hinterlassen haben.
Auch seine drittjüngste Tochter soll über Jahre hinweg Gewalt erlebt haben. Zwischen 2020 und August 2026 soll ihr Vater sie immer wieder geohrfeigt und ihr weitere Schläge angedroht haben. Beide Mädchen waren in den betreffenden Zeiträumen zumindest zeitweise noch minderjährig.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Zu den konkreten Vorwürfen wollte er sich nicht näher äußern. Damit wären die Aussagen seiner Töchter besonders wichtig gewesen. Doch die beiden jungen Frauen machten vor Gericht von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch, nicht gegen ihren Vater aussagen zu müssen. Auch die älteste Tochter und die Ehefrau des Angeklagten verweigerten die Aussage. Damit schwiegen alle vier geladenen Zeuginnen.
Für das Gericht hatte das entscheidende Folgen. Denn obwohl die beiden Töchter ihren Vater zuvor bei der Polizei schwer belastet hatten, durften ihre damaligen Aussagen im Prozess nicht als Beweismittel verwendet werden.
Der Grund: Nach der Strafprozessordnung müssen Angehörige grundsätzlich nicht gegen einen Beschuldigten aussagen. Dieses Recht gilt auch dann, wenn sie zuvor bereits bei der Polizei Angaben gemacht haben. So fehlten dem Gericht die entscheidenden Zeugenaussagen. Weitere verwertbare Beweise, die für eine Verurteilung ausgereicht hätten, lagen nicht vor.
Richter Alexander Wehinger sprach den 53-Jährigen deshalb vom Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung frei. Der Freispruch ist rechtskräftig.