Im Streit zwischen den Machern des Spiels "Fortnite" und Apple stellt sich die zuständige Richterin auf einen Prozess im Juli 2021 ein. Sie halte es für angemessen, einen Entscheid den Geschworenen zu überlassen, sagte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers in einer Onlineanhörung am Montag.
Apple und die Spielefirma Epic Gamesmüssten diesem Vorschlag aber noch zustimmen, hieß es weiter. Der Streit könnte am Ende beeinflussen, wie Apps auf Smartphones vertrieben werden – und wie viel Geld die Plattformen, wie der App Store von Apple oder Googles Play Store, vom Kaufpreis einbehalten dürfen.
Der Streit entbrannte, nachdem sich Epic nicht mehr an die seit mehr als einem Jahrzehnt geltende Vorgabe halten wollte, dass virtuelle Artikel in dem Spiel auf iPhones und iPads nur über das System der In-App-Käufe von Appleangeboten werden können. Dabei behält Apple jeweils 30 Prozent des Kaufpreises ein.
Nachdem der iPhone-Konzern entsprechende Änderungen an den Geschäftsbedingungen ablehnte, bauten die Epic-Entwickler in der App die vertraglich verbotene Möglichkeit ein, die Artikel auch direkt bei Epic kaufen zu können. Dafür wurde im August eine versteckte Funktion in der Anwendung aktiviert, die Epic an den App-Prüfern von Apple offenbar vorbeigeschmuggelt hatte.
Noch am selben Tag warf Apple "Fortnite" unter Verweis auf den Regelverstoß aus dem App Store. Epic zog umgehend vor Gericht und warf Apple unfairen Wettbewerb vor. Apple verlangt in einer Gegenklage entsprechend Schadenersatz. Epic versucht weiterhin, über eine einstweilige Verfügung in den App Store zurückzukehren.
Rogers brachte nunmehr als Kompromissvorschlag ins Gespräch, dass die Kommission von 30 Prozent bis zu einem Entscheid nicht an Apple, sondern auf ein Treuhandkonto gehen sollten. Die Epic-Anwälte zeigten sich demgegenüber aber skeptisch, weil sich dadurch nichts an der Wettbewerbsposition von Apple ändere. Die Richterin kritisierte Epic zudem für die heimliche Einführung des eigenen Bezahlsystems. Zugleich stellte sie Apple die Frage, warum die Abgabe bei 30 Prozent liegen müsse – und nicht auch 10, 15 oder 20 Prozent betragen könne.