Eine grausige Tat erschüttert die Gemeinde Sooß im Bezirk Baden: Eine 38-jährige Frau ist tot, der Verdacht richtet sich gegen ihren Ex-Partner. Der 47-Jährige sitzt mittlerweile in Haft, die Ermittlungen laufen weiter auf Hochtouren.
Nun kommen immer mehr Details ans Licht. Die Frau hatte ihrem ehemaligen Lebensgefährten am Ostersonntag Zutritt zu ihrem Haus gewährt. Dort soll es zu der tödlichen Attacke gekommen sein.
Laut bisherigen Erkenntnissen erlitt das Opfer massive Verletzungen am Kopf und Oberkörper – der Tatverdächtige soll die Mutter seiner Kinder laut "Kronen Zeitung" mit einem Schraubenzieher erstochen und mit einer Pistole erschossen haben.
Was genau zu der Eskalation geführt hat, ist noch unklar. Der Verdächtige macht bislang nur wenige Angaben. Er soll die Bluttat aber bereits gestanden und in der Einvernahme gesagt haben, dass er seine Noch-Frau "hasste".
Nach der Tat soll der tatverdächtige Mann versucht haben, die Spuren zu verwischen. Laut bisherigen Ermittlungen brachte er den leblosen Körper laut "Krone" aus dem Haus in den Garten und bedeckte ihn mit Grasschnitt.
Als eines der Kinder nach Hause kam, erzählte der Vater laut bisherigen Erkenntnissen von einem angeblichen Fremden. "Die Mama wurde ermordet. Ich hab’ sie tot aufgefunden!", soll er laut "Krone" gesagt haben.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
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Der Sohn alarmierte schließlich die Polizei. Die Beamten entdeckten die Leiche im Garten. Der Verdächtige gab später an, er habe den Körper ins Freie gebracht, um den Kindern den Anblick im Haus zu ersparen, berichtet die Tageszeitung.
In der Gemeinde herrscht tiefe Betroffenheit. Viele kannten die Frau, die im Lebensmittelhandel arbeitete. Die Fassungslosigkeit ist groß. Die Ermittlungen der Polizei laufen weiterhin auf Hochtouren – noch immer sind viele Fragen offen.
Für den Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.