Mega-Ablöse für Billig-Vertrag

Vormieter fordert 190.000 Euro für Altbau-Schnäppchen

Eine 100 m² Altbauwohnung in Wien-Döbling wird um 636 Euro angeboten. Der Haken: Vormieter fordert 190.000 Euro für die Weitergabe!
Christoph Weichsler
05.04.2026, 17:47
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Der Wiener Wohnungsmarkt bringt immer wieder kuriose Fälle hervor – dieser sorgt aktuell besonders für Aufregung. In einem Online-Inserat wird eine 100-m-große Altbauwohnung in Wien-Döbling um nur 636 Euro Miete angeboten. Eine Summe, die in Wien längst zur Ausnahme geworden ist.

Gerade in beliebten Bezirken wie Döbling suchen viele verzweifelt nach leistbarem Wohnraum. Die Nachfrage ist hoch, das Angebot knapp – und genau das treibt die Preise seit Jahren nach oben.

190.000 Euro für den Vertrag

Doch das vermeintliche Traumangebot entpuppt sich schnell als Kostenfalle. Denn der aktuelle Mieter verlangt eine Ablöse von satten 190.000 Euro. Bezahlt werden soll dabei nicht etwa eine luxuriöse Einrichtung, sondern die Möglichkeit, den günstigen Mietvertrag zu übernehmen.

Auf Reddit sorgt das Inserat für Kopfschütteln. Viele können nicht glauben, dass für einen Mietvertrag derart hohe Summen verlangt werden – viele bezweifeln, dass so etwas legal ist.

Rechtlich heikel

Ganz so einfach ist die Sache nämlich nicht. In Österreich sind Ablösen nur dann zulässig, wenn es dafür auch einen konkreten Gegenwert gibt – etwa Möbel, eine Einbauküche oder nachweisbare Investitionen in die Wohnung. Entscheidend ist: Der verlangte Betrag muss in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Wert stehen.

Unzulässig ist hingegen, Geld allein für die Weitergabe eines Mietvertrags zu verlangen. Genau das dürfte hier der Fall sein. Juristisch spricht man von einer "verbotenen Ablöse". Solche Vereinbarungen sind nichtig – sie gelten also rechtlich nicht.

Geld zurückholen möglich

Für Betroffene gibt es aber eine gute Nachricht: Wer eine unzulässige oder überhöhte Ablöse bezahlt hat, kann das Geld zurückfordern. Und zwar bis zu zehn Jahre lang. Das gilt auch dann, wenn man der Zahlung ursprünglich zugestimmt hat.

In der Praxis wenden sich viele an die Schlichtungsstelle oder die Arbeiterkammer. Dort wird geprüft, ob die Ablöse gerechtfertigt war. Ist das nicht der Fall, muss der Vormieter das Geld ganz oder teilweise zurückzahlen.

Risiko bleibt trotzdem

Trotzdem bleibt ein Risiko: Wer sich auf solche Deals einlässt, steht oft unter Druck – etwa, weil die Wohnung sonst weg ist. Genau das nutzen manche aus. Experten raten daher klar: Keine Ablöse zahlen, wenn kein nachvollziehbarer Gegenwert vorhanden ist – auch wenn die Wohnung noch so verlockend erscheint.

Wohnungsnot als Treiber

Der Fall zeigt einmal mehr, wie angespannt die Lage am Wiener Wohnungsmarkt ist. Leistbare Altbauwohnungen sind selten geworden, viele greifen zu ungewöhnlichen Lösungen oder versuchen, aus bestehenden Verträgen Profit zu schlagen.

Für Wohnungssuchende heißt das: genau hinschauen und im Zweifel die Finger davon lassen. Unterstützung gibt es etwa bei der Arbeiterkammer oder der Schlichtungsstelle. 636 Euro Miete klingen wie ein Glücksfall – doch mit 190.000 Euro Ablöse wird daraus für viele ein teurer Traum.

{title && {title} } CW, {title && {title} } 05.04.2026, 17:47
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