Die Affäre um einen Wiener Gynäkologen, dem die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) den Kassenvertrag entziehen möchte, spitzt sich weiter zu. Nun wurde bekannt, dass die ÖGK den Mediziner bereits im März angezeigt hat.
Dem Arzt werden von zahlreichen Patientinnen seit Längerem schwere Vorwürfe gemacht. Dabei geht es unter anderem um angeblich unethisches Verhalten sowie mutmaßliche Doppelabrechnungen. Zusätzlich zur geplanten Kündigung des Kassenvertrags mit Ende Juni setzte die ÖGK damit offenbar auch einen strafrechtlichen Schritt.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien bestätigte gegenüber ORF Wien, dass die Anzeige eingelangt sei und aktuell geprüft werde. Ob sie mit den Vorwürfen rund um mögliche falsche Abrechnungen zusammenhängt, ließ die Gesundheitskasse offen.
Der Rechtsanwalt des Gynäkologen, Christoph Völk, weist sämtliche Anschuldigungen zurück. Sein Mandant habe nichts getan, was eine Strafanzeige rechtfertigen würde. Er vermutet vielmehr, dass mit dem Schritt das Ansehen des Arztes vor dem bevorstehenden Verfahren über den Kassenvertrag beschädigt werden solle.
Für den Mediziner ist es nicht der erste Konflikt mit Behörden. Bereits vor zwei Jahren verhängte die Datenschutzbehörde eine Geldstrafe von 10.000 Euro. Grund war, dass er die Erkrankung einer Patientin im Internet öffentlich gemacht haben soll, nachdem diese ihn negativ bewertet hatte.
Darüber hinaus stehen weitere Vorwürfe im Raum: So soll es Abrechnungen für Leistungen gegeben haben, die gar nicht durchgeführt worden seien. Mehrere Patientinnen berichten außerdem von respektlosem, beleidigendem und übergriffigem Verhalten während Behandlungen. Der Arzt bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Die Ärztekammer wollte sich weder zur Anzeige noch zu möglichen früheren Disziplinarverfahren äußern. Als Begründung verweist sie auf gesetzliche Vorgaben sowie das Gesundheitsministerium.
Kritik kommt von der Wiener Patientinnenanwaltschaft. Dort sieht man mangelnde Transparenz als Problem. Aus Sicht der Einrichtung seien Patientenrechte und Patientensicherheit mit einem solchen Schweigen schwer vereinbar. Man fordert daher klare gesetzliche Regeln. Im Gesundheitsministerium wird die Geheimhaltung mit dem Schutz der Ärztinnen und Ärzte begründet.