Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag ein Grundsatzurteil gefällt: Ein in einem EU-Land gemeinfreies Werk darf im Internet kostenlos angeboten werden – selbst wenn es anderswo noch urheberrechtlich geschützt ist.
Voraussetzung ist eine wirksame geografische Sperre, die den Zugriff aus den geschützten Regionen verhindert. Das gilt sogar dann, wenn einzelne Nutzer diese Blockade per VPN umgehen können.
Konkret ging es um das Tagebuch der Anne Frank, nach Angaben von "heise online". Teile ihrer Schriften sind in den Niederlanden aufgrund von Übergangsregelungen noch bis 2037 geschützt. In Österreich, Deutschland und Belgien sind die Rechte jedoch bereits abgelaufen.
Die Anne-Frank-Stiftung stellte gemeinsam mit wissenschaftlichen Institutionen eine akademische Ausgabe der Manuskripte ins Netz – mit Geoblocking für die Niederlande. Der Anne-Frank-Fonds, der die Urheberrechte hält, sah darin eine Rechtsverletzung, da die Sperren per VPN leicht umgehbar seien.
Der EuGH stellte nun klar: Eine geografische Sperre muss nur dem Stand der Technik entsprechen. Dann gilt sie als rechtlich wirksam – auch wenn einzelne Nutzer sie technisch aushebeln können.
Das Gericht betonte, dass modernes Geoblocking einen fairen Kompromiss darstelle. Es sichere den freien Zugang für Bürger in Ländern mit Gemeinfreiheit, wahre aber zugleich die Interessen der Rechteinhaber in anderen Staaten.
VPN-Anbieter trifft laut dem Urteil keine Schuld, wenn Nutzer deren Dienste zur Umgehung verwenden.
Eine Mitverantwortung käme nur infrage, wenn VPN-Dienste die Umgehung explizit fördern würden.
Große Streaming-Plattformen dürfen aufatmen: Das Urteil bestätigt, dass ihre territorial begrenzten Lizenzen durch Geoblocking rechtlich abgesichert bleiben.