Ein paar Sekunden Adrenalin, ein paar Likes – dann ist der Führerschein weg. Genau das ist einem jungen Niederösterreicher im Bezirk Lilienfeld passiert. Doch, statt einsichtig zu sein, zog er vor das Landesverwaltungsgericht (LVwG) und argumentierte, dass der Bereich, wo er seine waghalsigen Stunts durchführte, durch Personen "abgesichert" gewesen sei – nachweisen konnte er das aber nicht.
Das ganze Geschehen, das an einen Actionfilm erinnert, soll sich, laut Aktenlage, am 8. Juni 2025 an der Kreuzung zweier Landesstraßen abgespielt haben. In einer unübersichtlichen 90-Grad-Kurve ließ der junge Autofahrer bewusst das Heck seines Fahrzeugs ausbrechen. Der Wagen drehte sich um 180 Grad, querte dabei beide Fahrstreifen und überfuhr beim anschließenden Beschleunigen auch noch eine Sperrlinie. Zuschauer johlten und filmten die Szene – das Video landete später in sozialen Medien.
Aus Sicht der Polizei und Bezirkshauptmannschaft ist so etwas keine "Gaudi", sondern gefährliches Verhalten im öffentlichen Verkehr. Es folgte der sofortige Entzug der Lenkberechtigung für sechs Monate und eine verpflichtende Nachschulung. Einigermaßen selbstbewusst präsentierte sich der Junglenker später vor Gericht.
Doch, das LVwG wischte seine Beschwerde prompt vom Tisch und hielt fest, dass schon geringes Fehlverhalten reichen kann, um bei Lenkern die Verkehrszuverlässigkeit infrage zu stellen. Drifts zählen zu jenen Aktionen, die im öffentlichen Straßenverkehr nichts verloren hätten. Dazu passe auch die Linie der Höchstgerichte: In vergleichbaren Fällen wurden riskante "Show-Fahrten" wie Wheelies oder Drift-Manöver bereits als ausreichend bewertet, um die Verkehrszuverlässigkeit zu verneinen.
Erschweren kam hinzu, dass sich der junge Lenker noch in der Probezeit befand. Dann sind nämlich strenge Konsequenzen, wie eine Nachschulung, noch klarer im Gesetz verankert. Das Gericht betont in seiner Entscheidung, worum es bei so einem Führerscheinentzug tatsächlich geht: nicht um Strafe, sondern um Verkehrssicherheit.
Private oder berufliche Argumente, warum man den Schein "dringend" brauche, spielen dabei rechtlich gesehen keine Rolle. Genau deshalb blieb es beim Ergebnis der Behörde: sechs Monate Führerscheinentzug und eine Nachschulung zur Auffrischung der Verkehrsregeln.