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Waldbrände, Hitze im Urlaub – wann du stornieren kannst

Flammen statt Ferien: Waldbrände legen Urlaubsziele lahm. Wann du kostenlos stornieren kannst – und wer jetzt zahlen muss.
Heute Life
05.08.2026, 13:28
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Gluthitze und Trockenheit setzen Europas Urlaubsländern massiv zu. In beliebten Ferienregionen in Griechenland, Kroatien oder Frankreich steigt die Waldbrandgefahr täglich. Für Urlauber stellt sich dabei eine entscheidende Frage: Was passiert mit dem bereits gebuchten Urlaub?

Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen können Reisende kostenlos zurücktreten oder Geld zurückbekommen.

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Wann du kostenlos stornieren kannst

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist rechtlich gut abgesichert. Wird die Reise durch Waldbrände oder andere Naturkatastrophen erheblich beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, ist ein kostenloser Rücktritt möglich.

"Für Pauschalreisende gilt grundsätzlich: Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände – etwa Naturkatastrophen wie Waldbrände – die Durchführung der Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich wird, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner gegenüber "Heute". Besonders wichtig: Dafür braucht es nicht zwingend eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums.

Allerdings berechtigt nicht jeder Brand automatisch zur kostenlosen Stornierung. Entscheidend ist, ob das Feuer die gebuchte Reise tatsächlich beeinträchtigt. "Wenn ein Brandgebiet die konkrete Reiseroute oder den Urlaubsort betrifft und dadurch etwa Anreise oder Aufenthalt erheblich gestört werden, kann das einen kostenlosen Rücktritt rechtfertigen", so Pronebner.

„Wenn ein Brandgebiet die konkrete Reiseroute oder den Urlaubsort betrifft und dadurch etwa Anreise oder Aufenthalt erheblich gestört werden, kann das einen kostenlosen Rücktritt rechtfertigen.“

Liegt der Reisebeginn allerdings noch einige Zeit in der Zukunft, heißt es die Entwicklung zunächst zu beobachten. "Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren."

Schwieriger wird es bei Individualreisen

Wer Flug und Unterkunft selbst gebucht hat, hat hier deutlich schlechtere Karten. Ein kostenloser Rücktritt vom Flug ist meist nur möglich, wenn der Flughafen selbst betroffen ist – etwa durch Sperren oder Landeverbote.

Ob Hotels oder Ferienwohnungen kostenlos storniert werden können, hängt hingegen vom jeweiligen nationalen Recht oder der Kulanz des Vermieters ab.

Naturkatastrophe während des Urlaubs

Kommt es erst während des Aufenthalts zu Waldbränden oder anderen Naturkatastrophen, gelten für Pauschalreisende ebenfalls klare Regeln. "Bei Pauschalreisen muss der Veranstalter in solchen Fällen den Rücktransport organisieren und dafür aufkommen. Auch eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist möglich", erklärt Pronebner.

Bei Individualreisen empfiehlt der ÖAMTC, sofort die Reiseversicherung zu kontaktieren und zu klären, ob die Kosten eines Reiseabbruchs übernommen werden.

Wer bei gesperrten Flughäfen helfen muss

Kann wegen eines Waldbrandes oder anderer außergewöhnlicher Ereignisse kein Rückflug stattfinden, müssen Airlines oder Reiseveranstalter für die Betreuung der Reisenden sorgen. Dazu zählen – je nach Situation – Verpflegung oder auch eine Unterkunft für mehrere Nächte.

Der ÖAMTC rät Urlaubern außerdem, die Lage am Reiseziel laufend zu verfolgen und sich vor der Abreise über aktuelle Entwicklungen zu informieren. "Das kann man sehr gut auch über das ÖAMTC-Reiseradar", so Pronebner. Zudem empfiehlt sich die Registrierung beim Außenministerium, damit diese einen im Fall der Fälle informieren können.

{title && {title} } red, {title && {title} } 05.08.2026, 13:28