Tote Trans-Ikone (70)

"War ihr Bodyguard" – jetzt spricht Mordverdächtiger

Nach dem grausamen Verbrechen am Wiener Naschmarkt wurde in Nizza ein Tschetschene (24) gefasst. Der erklärt nun, er sei nur ihr Lebwächter gewesen.
Christian Tomsits
13.07.2026, 05:30
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Als die tote Trans-Ikone Etchika P. (70) am 25. Juni in ihrem noblen Naschmarkt-Penthouse rücklings am Boden mit zahlreichen Stichverletzungen in Hals und Oberkörper gefunden wurde, muss die großgewachsene Blondine bereits mehrere Tage tot gewesen sein. Ermittlern bot sich laut "Heute"-Infos ein schreckliches Bild: Die Tote lag in einer riesigen Blutlache.

Immerhin – ein Tatverdächtiger wurde von den Kripo-Beamten rasch ausgeforscht: Es handelt sich um Karim A. (24, Name geändert), der mit der 70-jährigen Box-Promoterin – die sich vor wenigen Jahren in Thailand einer Geschlechtsangleichung unterzogen hatte – gemeinsam wohnte. Freunde berichten in ihrer Einvernahme von einer On-off-Beziehung des 24-jährigen Tschetschenen mit der gebürtigen Ostdeutschen, vermuteten sogar die große Liebe.

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TelefonSeelsorge – Notruf 142 (täglich 0-24 Uhr)

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TelefonSeelsorge – Notruf 142 (täglich 0-24 Uhr)
Kriseninterventionszentrum: 01/4069595

Doch der ehemalige Boxer mit dem Vollbart bestreitet nicht nur das vehement: "Ich war ihr Bodyguard und nur zu ihrem persönlichen Schutz engagiert, da sie Angst vor anderen hatte." Auch seine Familie spricht von einer Geschäftsbeziehung ohne Intimitäten.

Die Anwältin des dringend Mordverdächtigen, Dominique Perl, will auch von einer Flucht ins Ausland nichts wissen: "Mein Mandant befand sich lediglich auf Urlaub in Nizza. Wenn er gewusst hätte, dass nach ihm gefahndet wird, hätte er sich viel früher gemeldet", heißt es gegenüber "Heute".

Fest steht: Die Beweislage belastet den breit-gebauten Tschetschenen, der auf seine Auslieferung wartet, massiv. Laut Ermittlern war der 24-Jährige wohl der letzte Mensch, der die getötete Transfrau lebend sah. Dennoch äußert sich der Kampfsportler – der aufgrund von Verletzungen mit dem Profisport aufhören musste – bisher nicht zum möglichen Tathergang. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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