Ein unfassbarer Fall von Gewalt am Arbeitsplatz erschüttert Südkorea! Ein Fabrikbesitzer hat einen thailändischen Mitarbeiter mit einer industriellen Druckluftpistole so schwer verletzt, dass dieser notoperiert werden musste. Vor Gericht behauptete der Unternehmer, es habe sich bloß um einen Scherz gehandelt.
Die Richterin glaubte ihm nicht. Am 15. Oktober wurde der Mann am Bezirksgericht Suwon zu drei Jahren Haft verurteilt, berichtet das südkoreanische Portal "Hankook Ilbo".
Besonders schwer wog für das Gericht auch das Verhalten des Chefs nach der Tat: Statt sich ausreichend um den Verletzten zu kümmern, soll er versucht haben, ihn noch am selben Abend zur Rückkehr nach Thailand zu bewegen.
Der Vorfall ereignete sich bereits am 20. Februar 2026 in einer Fabrik für Metallreinigung in Hwaseong, südlich der südkoreanischen Hauptstadt Seoul. Der Firmeninhaber, ein Mann in seinen 60ern, griff zu einer industriellen Druckluftpistole, wie sie in Betrieben unter anderem zur Reinigung verwendet wird.
Nach den Feststellungen des Gerichts hielt er seinen thailändischen Mitarbeiter, einen Mann in seinen 40ern, an der Hüfte fest und führte die Düse der Pistole in dessen After ein. Anschließend ließ er etwa sieben bis acht Sekunden lang Druckluft in den Körper des Mannes strömen. Der Arbeiter klagte dabei über Schmerzen. Dennoch setzte der Chef den Druckluftstoß laut Gericht noch eine Zeit lang fort.
Die Folgen waren schwerwiegend. Durch den hohen Luftdruck erlitt der Mitarbeiter einen traumatischen Durchbruch im Enddarmbereich. In den medizinischen Unterlagen wurde eine rund zehn Zentimeter lange Verletzung dokumentiert. Der Mann musste im Krankenhaus operiert werden.
In der Verhandlung erklärte der Angeklagte, er habe den Abzug der Druckluftpistole lediglich etwa dreimal zum Spaß betätigt. Er bestritt allerdings, die Düse eingeführt und mehrere Sekunden lang Druckluft abgegeben zu haben. Richterin Koo Na-young wies diese Darstellung zurück: "Selbst wenn das Opfer den Vorgang nicht gesehen hat, spürte es das Einführen der Druckluftpistole."
Die Aussagen des Opfers seien über das Verfahren hinweg schlüssig geblieben und würden durch die ärztlichen Befunde gestützt. "Die medizinischen Unterlagen weisen eine 10 Zentimeter große Perforation im Rektum aus, während der Analbereich keiner chirurgischen Behandlung bedurfte. Dies stützt die Schlussfolgerung, dass die Luft abgelassen wurde, während die Düse in den Anus eingeführt war", wird die Juristin durch "Korea JoongAng Daily" zitiert.
Auch nach der schweren Verletzung soll sich der Unternehmer nach Ansicht des Gerichts rücksichtslos verhalten haben.
Obwohl medizinisches Personal auf die Notwendigkeit einer sofortigen Operation in einem entsprechend ausgestatteten Krankenhaus hingewiesen hatte, drängte der Angeklagte den Mitarbeiter dazu, noch in derselben Nacht nach Thailand zurückzukehren.
Das Gericht wertete dies als Versuch, den Vorfall zu verbergen. Zudem hatte der Fabrikbesitzer die Behandlungskosten, die durch sein eigenes Handeln entstanden waren, vom Lohn seines Mitarbeiters abgezogen.
Ermittlungen ergaben außerdem, dass der Unternehmer und seine Ehefrau gegenüber Einsatzkräften zunächst eine andere Version des Geschehens dargestellt hatten. Demnach soll der Arbeiter bei einem Scherz mit Bekannten verletzt worden sein.
Auch die Ehefrau des Fabrikbesitzers, die als Direktorin im Unternehmen tätig war, musste sich vor Gericht verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, den verletzten Arbeiter unter Druck gesetzt zu haben.
Sie soll angedeutet haben, ihn wegen seines Aufenthaltsstatus bei der Polizei zu melden, falls er nicht in seine Heimat zurückkehre. Dabei soll sie die Worte "Illegaler Einwanderer, Polizei" verwendet und eine Festnahme mit Handschellen nachgeahmt haben. Zu einer Verurteilung kam es in ihrem Fall jedoch nicht.
Da der Geschädigte im Rahmen einer Einigung erklärt hatte, keine Bestrafung zu wünschen, stellte das Gericht das Verfahren wegen der Drohung ein. Bei diesem Delikt war der erklärte Wille des Opfers rechtlich ausschlaggebend.
Auch der Fabrikbesitzer hatte sich nach Abschluss der Verhandlung mit dem Opfer geeinigt. Der Arbeiter erklärte ebenfalls, dass er keine Bestrafung mehr verlange. Das Gericht berücksichtigte diese Einigung bei der Strafbemessung.
Dennoch sah die Richterin angesichts der schweren Verletzungen und des Verhaltens nach der Tat eine Freiheitsstrafe als notwendig an. Besonders kritisch bewertete sie, dass der Angeklagte wesentliche Teile des Geschehens während der Ermittlungen und vor Gericht weiterhin bestritten hatte.
Hinzu kam ein weiterer Vorfall: Der Unternehmer wurde auch schuldig gesprochen, einen anderen ausländischen Mitarbeiter misshandelt zu haben, indem er dessen Kopf nach unten drückte und ihn an den Haaren zog. Auch dieses Verhalten hatte er als Scherz dargestellt. Das Gericht ließ die Rechtfertigung nicht gelten.
Die Anklage hatte ursprünglich eine deutlich härtere Strafe verlangt. Die Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre Haft für den Firmeninhaber und ein Jahr für seine Ehefrau.
Das Bezirksgericht Suwon verhängte schließlich drei Jahre Freiheitsstrafe gegen den Unternehmer. Das Verfahren gegen seine Frau wurde eingestellt.
Der Fall zeigt einmal mehr, wie gravierend die Folgen des Missbrauchs industrieller Druckluftgeräte sein können – leider war es nicht das erste Mal.
Es ist nicht der erste Fall, bei dem der Missbrauch eines Druckluftgeräts verheerende Folgen hatte. Im März 2018 berichtete "Heute" über einen 40-jährigen Fabrikarbeiter in Neu-Delhi (Indien), dem ein Kollege angeblich als "Streich" Druckluft in den After geblasen hatte. Der Mann erlitt schwere innere Verletzungen und starb noch am selben Tag im Krankenhaus.
2021 sorgte ein ähnlicher Vorfall im indischen Bundesstaat Uttar Pradesh für Entsetzen. Drei Arbeiter sollen einen 16-jährigen Kollegen festgehalten und ihm mit einem Hochdruckkompressor Luft in den Körper gepresst haben. Der Jugendliche starb zwei Tage später im Krankenhaus. Die mutmaßlichen Angreifer wurden festgenommen.