Betrifft alle Österreicher

Was sich im Oktober bei Bank-Überweisungen ändert

Um eine EU-Verordnung umzusetzen, sind ab 9. Oktober einige Änderungen bei Bank-Überweisungen nötig. Diese bringen für Kunden viele Vorteile.
Leo Stempfl
05.09.2025, 09:03
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Viele Kunden, etwa bei der Ersten Bank, werden aktuell in ihrem Online-Banking über eine anstehende Änderung bei Überweisungen informiert. Diese wird mit 9. Oktober schlagend und bringt Österreichern einige Vorteile. Überweisungsfehler und Betrug sollen dadurch hintangehalten werden.

Denn ab diesem Datum werden SEPA-Überweisungen, auch in Echtzeit, noch sicherer. Die Banken prüfen ab dann, ob Name und IBAN des Empfängers zueinanderpassen. Ist das nicht der Fall, wird vor Ausführung eine Warnung angezeigt. Diese "Verification of Payee" passiert noch während des Ausfüllens und völlig kostenlos.

Bei der Empfängerüberprüfung sind vier verschiedene Hinweise möglich:

IBAN und Name passen zusammen: Ihre Angaben stimmen überein. Hier müssen Sie nichts weiter tun. Der angegebene Name der Zahlungsempfänger:in stimmt mit dem Namen der Inhaber:in überein, der bei der IBAN des Empfängerkontos hinterlegt ist.

IBAN und Name weichen leicht voneinander ab, Ihre Angaben stimmen teilweise überein: Sie erhalten die Nachricht: “Der angegebene Name der Zahlungsempfänger:in stimmt nahezu mit dem Namen der Inhaber:in überein, der bei der IBAN des Empfängerkontos hinterlegt ist. Meinten Sie: XXX?" Jetzt können Sie den Namen nochmals prüfen und aktualisieren, bevor Sie die Überweisung freigeben.

Bei IBAN und Name gibt es keine Übereinstimmung. Ihre Angaben stimmen nicht überein: Sie erhalten einen Warnhinweis: “Der angegebene Name der Zahlungsempfänger:in stimmt nicht mit dem Namen der Inhaber:in überein, der bei der IBAN des Empfängerkontos hinterlegt ist."

Prüfen Sie die Rechnung, sowie Ihre Eingabe auf Tippfehler. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Empfänger:in, um die Daten abzugleichen. Jetzt können Sie den richtigen Namen eingeben, bevor Sie die Überweisung freigeben oder sich entscheiden, die Überweisung abzubrechen, falls Sie einen Betrug vermuten.

Die Empfänger-Überprüfung konnte nicht durchgeführt werden: Hier war die Überprüfung des Namens der Empfänger:in der Überweisung nicht möglich. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Das Konto der Empfänger:in ist kein Zahlungs-Konto (sondern zum Beispiel ein Spar-Konto). Das Konto der Empfänger:in ist geschlossen. Der Service für die Überprüfung der Empfänger:in funktioniert aus technischen Gründen nicht. Die Bank der Empfänger:in unterstützt die Überprüfung (noch) nicht.

Funktioniert die Empfängerprüfung gerade nicht, kontaktieren Sie sicherheitshalber die Empfänger:in, um die Daten abzugleichen. Versuchen Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Empfänger-Überprüfung durchzuführen.

Limit fällt

Außerdem neu ab 9. Oktober: In der George-App der Ersten Bank kann im Voraus ein Datum und eine Uhrzeit für SEPA-Echtzeit-Überweisungen gewählt werden. Die Überweisung kann bis 15 Minuten vorher storniert werden. Und: Auch Daueraufträge sind als SEPA-Echtzeit-Überweisung durchführbar. Zudem fällt das Limit von derzeit 100.000 EUR pro Echtzeit-Überweisung.

{title && {title} } leo, {title && {title} } Akt. 05.09.2025, 10:33, 05.09.2025, 09:03
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