Großer Streit um Mini-Betrag

Wegen 9,72 Euro – Anwalt legt sich mit Gericht an

Ein Vorarlberger Anwalt kämpfte um 9,72 Euro Kostenersatz und zog dafür vor das Oberlandesgericht Innsbruck. Der Einsatz zahlte sich großteils aus.
Österreich Heute
07.10.2026, 11:41
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Wegen nicht einmal zehn Euro wurde ein Fall aus Vorarlberg zum Thema für die nächste Gerichtsinstanz. Ein Anwalt wollte sich damit nicht abfinden, dass ihm das Landesgericht Feldkirch einen Teil seiner Ausgaben nicht ersetzen wollte. Also legte er Beschwerde ein.

Konkret ging es um Kosten, die dem Juristen als Verfahrenshelfer entstanden waren, das berichtet der ORF. Solche Anwälte übernehmen die Verteidigung von Menschen, die sich selbst keinen Rechtsbeistand leisten können. Bestimmte Ausgaben werden ihnen dafür vom Gericht ersetzt.

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Gericht zahlte nur 30 Euro

Der Vorarlberger Anwalt machte insgesamt 39,72 Euro geltend. Das Landesgericht Feldkirch sprach ihm allerdings lediglich 30 Euro Fahrtkosten zu. Die Umsatzsteuer auf diese Fahrten bekam er nicht.

Auch Kosten für zwei Briefsendungen sowie für die Einsicht in Akten wollte das Gericht nicht zusätzlich ersetzen. Diese seien "Teil des allgemeinen Kanzleiaufwandes", so der ORF.

Der Anwalt akzeptierte die Entscheidung nicht und zog wegen der offenen 9,72 Euro vor das Oberlandesgericht Innsbruck.

Anwalt bekommt großteils recht

Dort hatte seine Beschwerde nun großteils Erfolg. Das OLG entschied, dass dem Anwalt sowohl die Umsatzsteuer auf seine Fahrtkosten als auch die Portokosten zustehen.

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Ganz durchsetzen konnte er seine Forderung allerdings nicht. Auf Kosten von 84 Cent für die elektronische Akteneinsicht bleibt der Jurist sitzen.

84 Cent werden nicht ersetzt

Dabei ging es um Gebühren, die beim Abrufen von Dokumenten aus dem elektronischen Verfahrensakt angefallen sein sollen. Das OLG verglich solche Ausgaben mit den Kosten für Telefongespräche.

Diese Kosten "können für jeden Rechtsanwalt, je nachdem, welcher Übermittlungs- und Verrechnungsstelle er sich bedient, variieren oder gar nicht anfallen."

Für die strittigen 84 Cent gibt es keinen weiteren Rechtszug mehr.

Unterm Strich erhält der Anwalt vom Bund nun 38,88 Euro. Das sind 8,88 Euro mehr, als ihm das Landesgericht Feldkirch ursprünglich zugesprochen hatte.

red,07.10.2026, 11:41
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