Job-Rückkehr trotz Haftstrafe

Wegen NS-Chats verurteilte Polizistin wieder im Dienst

Eine Polizei-Beamtin stand wegen Wiederbetätigung vor Gericht und wurde verurteilt. Jetzt hat sie ihren alten Job wieder bekommen.
Newsdesk Heute
13.02.2026, 10:44
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Im Zuge von Ermittlungen in der rechtsextremen Szene wurde ein Handy sichergestellt, auf dem sich brisante Chats befanden. Problematisch war nicht nur deren ideologischer Inhalt, sondern auch die Absender und Empfänger.

Wie der ORF berichtet, verbreitete eine Beamtin der Landespolizeidirektion Wien nationalsozialistische und antisemitische Inhalte. Auch ein Polizist einer Polizeiinspektion in Penzing beteiligte sich daran. Beide wurden suspendiert, nach dem Verbotsgesetz angezeigt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Beamtin trotz Verurteilung wieder im Dienst

Im Fall des Polizisten wurde das Verfahren eingestellt und die Suspendierung aufgehoben, allerdings fasste er eine Geldstrafe aus. Die genaue Höhe bleibt geheim. Noch überraschender endete die Causa für die Beamtin.

Hier kam es tatsächlich zur Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die vor Gericht in einem Schuldspruch zu sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe von 2.160 Euro endete. Die Freiheitsstrafe wurde aber "ebenso wie die Rechtsfolge des Amtsverlustes für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen", zitiert der ORF das Landesgericht Eisenstadt.

Trotz Bewährungsstrafe ist sie mittlerweile wieder bei der Polizei im Dienst. "Die betreffende Beamtin wurde Ende Jänner von der Bundesdisziplinarbehörde zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Suspendierung wird aufgehoben", so die Landespolizeidirektion.

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