PVA-Antrag abgelehnt

Wegen Panikattacken arbeitslos – AMS streicht Bezüge

Wegen seiner Berufsunfähigkeit kann sich Walter K. keine Wohnung leisten. Aufgrund von Problemen mit der PVA wurden seine AMS-Bezüge gestrichen.
Jana Stanek
01.02.2026, 11:30
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Walter K. (45) aus Niederösterreich steht vor dem Nichts. Wegen seiner Berufsunfähigkeit kann sich der 45-Jährige nicht einmal mehr eine eigene Wohnung leisten. Nachdem es Probleme mit der PVA gegeben hatte, strich das AMS seine Bezüge – seitdem kämpft er ums finanzielle Überleben.

Berufsunfähigkeit nicht bestätigt

2025 stellte Walter K. nach seinem Umzug von Wien nach Niederösterreich einen neuen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension. Die Liste seiner Erkrankungen ist lang: Long Covid nach einer Covid-Infektion, ADHS und eine posttraumatische Belastungsstörung. "Das Problem ist nicht, dass ich nicht arbeiten will – ich kann nicht", sagt er gegenüber "Heute".

Um die Berufsunfähigkeit festzustellen, sind laut PVA ärztliche Untersuchungen verpflichtend. Doch genau daran scheiterte das Verfahren. "Nachdem Herr K. keinen der Termine wahrgenommen hat, trotz des schriftlichen Hinweises der PV, dass ein Nichtwahrnehmen der Termine zu einer Ablehnung führt, wurde der Antrag am 14.11.2025 abgelehnt", teilt die PVA mit.

Kein Geld für eigene Wohnung

Für Walter K. ist diese Entscheidung kaum nachvollziehbar. "Ich habe die Termine nicht einfach ignoriert. Jedes Mal habe ich begründet abgesagt – ich habe es aufgrund meiner Panikattacken schlicht nicht geschafft", schildert er. Doch ohne ärztliche Begutachtung gilt seine Berufsunfähigkeit offiziell als nicht nachgewiesen.

Die Konsequenzen sind drastisch: Weil das Pensionsverfahren offen ist und die Termine nicht wahrgenommen wurden, stellte das AMS die Zahlungen ein. "Ich kann mir keine eigene Wohnung mehr leisten und bin bei einer Freundin eingezogen", sagt Walter K.

Prüfung läuft noch

Das AMS verweist auf klare gesetzliche Vorgaben. "Personen, die AMS-Gelder beziehen und in dieser Zeit einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension stellen, müssen die PVA-Untersuchungstermine wahrnehmen. Andernfalls darf das AMS seine Geldleistungen nicht auszahlen", erklärt ein Sprecher.

Bis zur Klärung gibt es daher kein Geld. Nun prüft das AMS, ob die vier abgesagten Arzttermine aus triftigen Gründen versäumt wurden. "Während dieses Prüfverfahrens stellt das AMS per Bescheid den Leistungsbezug ein", heißt es weiter. Bis zum 10. Februar muss Walter K. nun entsprechende Nachweise vorlegen, die seine Absagen medizinisch begründen. Sollten diese anerkannt werden, könnten die Bezüge wieder aufgenommen werden. Bis dahin bleibt ihm nur eines: warten – ohne Einkommen.

{title && {title} } JS, {title && {title} } Akt. 02.02.2026, 07:08, 01.02.2026, 11:30
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