Attacke auf ORF-Kandidatin

Wegen Verstoß gegen Ethikkodex – Anzeige gegen Wolf

Riesen-Wirbel um "ZiB2"-Anchor Armin Wolf! Der Journalist griff Eva Schütz wegen ihrer Bewerbung zur ORF-Chefin an. Nun könnte es Konsequenzen geben.
Newsdesk Heute
08.06.2026, 09:57
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Erneuter Aufruhr am Küniglberg: Aufgrund der anstehenden Wahl zum ORF-Generalsekretär fliegen nun ordentlich die Fetzen. "ZiB2"-Moderator Armin Wolf ließ seinem Unmut über die Bewerbung von Exxpress"- Herausgeberin Eva Schütz – sie wurde unter anderem vom stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsrats, Gregor Schütze nominiert – auf Bluesky freien Lauf.

"Der stv. Vorsitzende des Stiftungsrats ist offenbar der Meinung, dass die Herausgeberin einer rechten, rassistischen Fake News-Schleuder (die praktisch täglich den ORF diffamiert und Millionenverluste produziert) als ORF-Generaldirektorin geeignet ist. Es macht mich ratlos", schrieb Wolf.

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Kritik von FPÖ

Seitens der FPÖ gab es bereits einiges an Kritik. Der blaue Generalsekretär Christian Hafenecker warf dem ORF-Journalisten "Überheblichkeit und Scheinheiligkeit" vor. Auch FPÖ-EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky reagierte auf den Beitrag von Wolf. Ihm zufolge sei dieser "allerunterste Schublade" gewesen.

Die Aussagen der Freiheitlichen werden Wolf vermutlich nicht sonderlich treffen. Doch nun könnte es tatsächlich harte Konsequenzen für den "ZiB2"-Anchor geben. Aufgrund seines Postings erhielt die interimistische ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher nämlich eine E-Mail von ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler.

Brisante Nachricht an Generaldirektorin

"Hiermit darf ich einen klaren Verstoß gegen den ORF-Ethikkodex anzeigen", steht in dem Schreiben, welches "Heute" vorliegt. Laut Westenthaler habe Wolf mit seinem Posting gegen die Kapitel 3.2 des Kodexes verstoßen – insbesondere gegen den Punkt 3.2.1.

Dabei geht es darum, dass ORF-Mitarbeiter auch bei privaten Äußerungen in den sozialen Medien einiges zu beachten habe.

Das besagt Punkt 3.2.1:

  • Die Werte, Grundsätze und Interessen des ORF als öffentlich-rechtliches Medium, insbesondere in Bezug auf Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, sind zu berücksichtigen und zu beachten.
  • Keinesfalls dürfen öffentliche Äußerungen geeignet sein, Zweifel an der Objektivität, Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des ORF aufkommen zu lassen.
  • Öffentliche Äußerungen, die kritische Auseinandersetzungen oder persönliche Wertungen (Zustimmung, Ablehnung) über Dritte enthalten, sind stets sachlich zu halten und zu begründen.

Auch hier gelte: "Je exponierter Mitarbeitende und Führungskräfte in der Öffentlichkeit sind, desto sensibler und umso kritischer sind deren Social-Media-Äußerungen zu beurteilen. Eine Unvereinbarkeit kann sowohl in einer einzelnen Äußerung als auch in der Gesamtbetrachtung mehrerer Äußerungen begründet sein. Dabei ist stets eine Beurteilung nach Maßgabe aller rechtlichen und ethischen Vorgaben vorzunehmen", heißt es im Ehrenkodex.

Konsequenzen gefordert

In dem Schreiben an Thurnher betonte Westenthaler, dass der ORF-Ethikkodex als Dienstanweisung erlassen worden sei und Mitarbeiter damit rechtlich gebunden seien. Ein Verstoß gegen den Kodex wäre somit eine Verletzung der dienstlichen Pflichten, argumentierte der Stiftungsrat.

Und weiter: "Im Falle des Herrn Armin Wolf handelt es sich bereits um einen wiederholten Verstoß gegen den Ethikkodex, womit deutliche Konsequenzen verbunden sein müssen". Westenthaler ersuchte die ORF-Chefin um "rasche Prüfung" und "rasche dienstrechtliche Konsequenzen" für den "ZiB2"-Moderator.

Westenthaler zufolge wäre durch dessen Posting ein "Schaden für den ORF entstanden". Zudem bestehe die Gefahr, dass Wolf weiter ähnliche Postings verfassen könnte. Die abschließende Entscheidung wird wohl bei Thurnher liegen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 08.06.2026, 10:01, 08.06.2026, 09:57
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