Die Zahl der Selbstanzeigen bei den österreichischen Finanzstrafbehörden steigt weiter an. Bereits in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 wurden 2.691 Selbstanzeigen eingebracht – mehr als jemals zuvor in einem vergleichbaren Zeitraum. Setzt sich diese Entwicklung fort, könnte heuer erstmals die Marke von 10.000 Selbstanzeigen innerhalb eines Jahres überschritten werden.
Eine Selbstanzeige ermöglicht es Steuerpflichtigen, bei Finanzvergehen unter bestimmten Voraussetzungen einer Bestrafung zu entgehen. Das ist insbesondere bei Abgabenhinterziehung relevant, für die das Gesetz grundsätzlich Geldstrafen von bis zum Zweifachen des verkürzten Betrags vorsieht. Gleichzeitig profitieren auch die Behörden, da aufwendige Verfahren vermieden und ausstehende Abgaben dennoch eingebracht werden können.
Allerdings ist eine Selbstanzeige nur möglich, solange noch keine nach außen erkennbare Amtshandlung gesetzt wurde. Dazu zählen etwa Vorladungen zu Vernehmungen, Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen.
Zudem muss die offene Steuerschuld grundsätzlich innerhalb eines Monats beglichen werden. Mit behördlichem Bescheid kann diese Frist auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Der Trend zeigt seit Jahren nach oben: Im Jahr 2021 wurden insgesamt 6.039 Selbstanzeigen registriert. Bis 2025 stieg die Zahl auf 9.924 Fälle an. Auch bei der Betrachtung der ersten drei Monate eines Jahres zeigt sich ein kontinuierlicher Anstieg.
Nach 2.124 Selbstanzeigen zwischen Jänner und März 2023 wurden 2024 bereits 2.162 Fälle gezählt. Im Vorjahr erhöhte sich die Zahl auf 2.578 und heuer schließlich auf den neuen Höchstwert von 2.691 Anzeigen.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) sieht darin auch einen Erfolg der verstärkten Maßnahmen gegen Steuerbetrug: "Das schlechte Gewissen kann ein guter Ratgeber sein. Der verstärkte Fokus auf die Betrugsbekämpfung und die erfolgreichen Maßnahmen zeigen ihre positive, auch präventive Wirkung", so der Minister gegenüber "Heute".
"Es gilt weiterhin: Null Toleranz bei Betrug. Das Einsehen und Eingeständnis einer Verfehlung, sowie die Schadenswiedergutmachung sind wichtige Werkzeuge im Kampf gegen Steuerbetrug", betont Marterbauer.