Der Sommer ist da und mit ihm die Wespen. Wer gerade gemütlich im Garten Kaffee und Kuchen genießen will, wird schnell von den schwarz-gelben Plagegeistern umkreist. Im Handel gibt es Wespenfallen zu kaufen - eine praktische Lösung, denkt man.
Doch Vorsicht: Das Aufstellen solcher Fallen im Außenbereich ist verboten. Wer eine Wespenfalle im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse aufhängt, macht sich strafbar.
Nach Angaben von 24garten.de erklärt die Wespenexpertin Dr. Melanie von Orlow: Diese Fallen sind "im Außenbereich generell verboten - völlig egal, womit man sie befüllt." Der Grund liegt in der nicht selektiven Wirkungsweise.
Eine Wespenfalle lockt nämlich nicht nur die lästige Gemeine Wespe an. Sie wird zur Todesfalle für unzählige andere Insekten - darunter auch streng geschützte Arten. Wespen selbst stehen in Österreich und Deutschland unter Artenschutz. Das Paradoxe: Den Kauf einer solchen Falle verbietet niemand. Das Zulassungsverfahren regelt nur das Inverkehrbringen der Produkte, nicht deren Anwendung. Für die richtige Anwendung ist allein der Verbraucher verantwortlich.
Wer die Tiere ohne vernünftigen Grund tötet oder fängt, riskiert in Deutschland ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro - in Österreich bis zu 35.000 Euro. Das Argument "Die stören beim Sonntagskuchen" zählt dabei nicht als vernünftiger Grund. Erlaubt ist der Einsatz solcher Fallen nur in geschlossenen Innenräumen und für bestimmte Betriebe wie Lebensmittelhersteller - und auch dort nur mit Dokumentationspflicht.
Der Rat der Expertin: Statt auf verbotene Fallen zu setzen, sollte man auf legale Methoden zurückgreifen. Wespen lassen sich etwa durch abgedeckte Speisen und Getränke oder Ablenkfütterung in einer Gartenecke fernhalten.